Während bei Kapitalgesellschaften das Eigenkapital rechtlich und bilanziell klar vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist und in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen sowie Gewinn- bzw. Verlustvorträge und den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag gegliedert wird, wird das Eigenkapital bei Personengesellschaften dagegen grundsätzlich den einzelnen Gesellschaftern zugeordnet und über individuelle Kapitalkonten abgebildet.Dabei findet man in der Praxis ganz unterschiedliche Modelle zur Abbildung des Eigenkapitals, Zwei-, Drei- oder Vier-Kontenmodell, mit oder ohne separates Verlustvortragskonto. Das BWA-Tool bildet diese Vielfalt bewusst nicht einzeln nach. Stattdessen gilt eine einzige, robuste Regel: Alle Bewegungen eines Gesellschafters oder einer Gesellschaftergruppe werden zu einem ausgewiesenen Kapitalanteil zusammengefasst: Festkapital, variables Kapital, Ergebnisanteile, Entnahmen, Einlagen, Privatsteuern und unentgeltliche Wertabgaben. Unterschieden wird nur zwischen zwei Gruppen: den voll haftenden Gesellschaftern und den beschränkt haftenden Gesellschaftern. Beim Einzelunternehmen entfällt natürlich die zweite Gruppe. Der Vorteil: Es ist völlig unerheblich, welches Kontenmodell Ihre Buchhaltung fährt. Sie müssen nichts konfigurieren und nichts umstellen. Die Ergebnisverteilung selbst steuern Sie über eine frei einstellbare Quote je Gesellschaftergruppe und Geschäftsjahr, denn die Gewinn- und Verlustzuweisung folgt bei Personengesellschaften dem Gesellschaftsvertrag und nicht zwangsläufig dem Verhältnis der Einlagen.
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| Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften und die Konten 9780 / 9790 (bzw. Band 9770–9799) |
Das BWA-Tool verteilt das Periodenergebnis bei Personengesellschaften eigenständig (via Formeln) auf die Kapitalkonten der Gesellschafter und zwar quotal gemäß den Prozentsätzen, die Sie auf dem Blatt "Annahmen" (im Abschnitt "Gewinn- und Verlustverteilung") je Gesellschaftergruppe hinterlegen. Diese (automatische) Verteilung erfolgt nicht nur in den Planperioden, sondern auch auf die IST-Daten: In Bilanz IST (in den Zeilen „Ergebnisverwendung Gewinn/Verlust") wird das kumulierte Jahresergebnis mit der jeweiligen Quote multipliziert und den Kapitalanteilen A bzw. B zugeordnet. Die Kumulation setzt dabei zu jedem Geschäftsjahr zurück, d. h. das laufende Jahr wird über die Quote verteilt, Vorjahresergebnisse kommen über die echten Salden (aus den SuSa-Daten). Genau deshalb sind die DATEV-Automatikkonten der Gewinnverteilung – im Standard 9780 „Anteil für Konto 9840 (TH)" und 9790 „Restanteil (TH)" – im Tool bewusst auf "Statistik od. Kapitalkto (nicht verwendet)" gestellt. Diese Konten sind reine Verteilungs-/Hilfskonten und spiegeln lediglich das Periodenergebnis. Würde man sie einer Kapitalanteilsposition zuordnen, käme das Ergebnis doppelt in die Bilanz (einmal über das Spiegelkonto, einmal über die tool-eigene Quotenverteilung) und die Bilanzidentitätskontrolle würde anschlagen.
Kurzregel für die Zuordnung der Gewinnverteilungs-/Kapitalkonten (SKR-03 und SKR-04):
Die genauen Kontennummern und -funktionen können in unternehmens- bzw. kanzleiindividuell erweiterten Kontenplänen abweichen. Bitte gleichen Sie sie im Zweifel gegen den offiziellen DATEV-Kontenrahmen bzw. die DATEV-Kontenfunktionstabelle ab (diese können kostenlos auf der Webseite der DATEV heruntergeladen werden). |