Privatentnahmen und Privateinlagen
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wo Mittel nur über Gewinnausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen fließen, greifen Personengesellschafter laufend auf das Unternehmen zu. Entnahmen und Einlagen sind deshalb als eigenständige, planbare Kategorie abgebildet und zwar sowohl in der IST-Auswertung als auch in der Planung. Sie wirken unmittelbar auf das Eigenkapital und auf die Liquidität.
Wichtig zur Abgrenzung: Reine Geldentnahmen sind keine unentgeltlichen Wertabgaben und werden getrennt erfasst. Sie mindern das Kapital und die Liquidität, berühren aber das Ergebnis nicht.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen
Bei Personengesellschaften darf ein Kapitalkonto negativ werden, etwa nach Verlusten oder nach Entnahmen, die über die geleistete Einlage hinausgehen. Handelsrechtlich wird ein solcher Fehlbetrag nicht als negatives Eigenkapital gezeigt, sondern als eigener Posten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (im BWA-Tool unter: F. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen bzw. Verlustanteil).
Das BWA-Tool ermittelt diesen Posten getrennt für die voll und die beschränkt haftenden Gesellschafter und weist ihn als Bestand aus. Getrennt ist dabei wesentlich: Der Fehlbetrag eines Gesellschafters wird nicht mit dem Gewinnanteil eines anderen verrechnet. Jeder Gesellschafter (i.S.v. Gesellschaftergruppe) trägt seine eigene Unterdeckung, bis sie durch spätere Gewinnanteile oder Einlagen ausgeglichen ist.
Eigenverbrauch und seine Wirkung auf das Eigenkapital
Zum Eigenverbrauch zählen Warenentnahmen, Entnahmen von Erzeugnissen, Nutzungsentnahmen (etwa private Kfz- oder Telefonnutzung) und Leistungsentnahmen. Sie sind erfolgswirksam und erhöhen den Ertrag, führen aber zu keinem Zahlungseingang.
Im Tool finden Sie diesen Sachverhalt an drei verschiedenen Stellen:
•Im Ergebnis erscheint der Eigenverbrauch als Ertrag, er erhöht also den Gewinn.
•Im Cashflow wird er wieder herausgerechnet, weil nicht liquiditätswirksam.
•Auf dem Kapitalkonto wird der Eigenverbrauch als Entnahme berücksichtigt - und zwar brutto, also einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer.
Der letzte Punkt ist wichtig und wird in selber erstellten Auswertungen häufig fehlerhaft umgesetzt: Die Gesellschaft führt die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe für den Gesellschafter ab. Wirtschaftlich hat der Gesellschafter also den Bruttowert entnommen. Würde man nur den Nettowert belasten, wäre das Eigenkapital dauerhaft zu hoch ausgewiesen und die Steuerlast stillschweigend der Gesellschaft zugerechnet. Über alle drei Stellen zusammen bleibt der Eigenverbrauch damit exakt neutral: Er verbessert das Ergebnis und mindert das Kapital in gleicher Höhe.