Zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft bestehen häufig Leistungsbeziehungen (die es bei einer Kapitalgesellschaft in dieser Form nicht gibt) die handelsrechtlich anders behandelt werden als steuerlich:
•Tätigkeits- und Haftungsvergütungen an Gesellschafter sind handelsrechtlich Aufwand und mindern das ausgewiesene Ergebnis. Steuerlich gelten sie als Vorabgewinn und gehören zum Gewinnanteil des Gesellschafters. Das Tool weist sie handelsrechtlich aus, sodass Ihre Auswertung mit dem Jahresabschluss übereinstimmt.
•Darlehen und Verzinsung: Gesellschafterdarlehen sind Fremdkapital, die Zinsen darauf sind Aufwand (steuerlich ebenfalls Vorabgewinn).
•Verrechnungskonten gegenüber Gesellschaftern schwanken in der Praxis zwischen Forderung und Verbindlichkeit. Das Tool erkennt die Richtung automatisch und weist einen Sollsaldo als Forderung auf der Aktivseite aus, statt ihn als negative Verbindlichkeit darzustellen (und umgekehrt). Das ist bilanzoptisch korrekt und verhindert irreführende Kennzahlen.
Für den Betriebsvergleich sollten Sie im Blick behalten, dass die Arbeitsleistung des Unternehmers oder der Gesellschafter in der Regel nicht als Personalaufwand erscheint. Wenn Sie Ihre Zahlen mit denen einer Kapitalgesellschaft oder mit Branchenwerten vergleichen, empfiehlt sich der Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns. Das Tool bietet dafür Eingabezeilen für kalkulatorische Kosten und berücksichtigt dies dann auch bei der Kennzahlenermittlung.