Zur Planung der Gewerbesteuer (als Teil der Steuern vom Einkommen und Ertrag) sind die wesentlichen Vorgaben auf dem Blatt "Annahmen" zu machen. Optional gibt es einige zusätzliche Eingabemöglichkeiten auf dem Blatt "Steuern".
Sind Sie mit ihrem Unternehmen gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie nach Ende eines jeden Jahres Ihren Gewerbeertrag ermitteln. Je höher Ihr Gewerbeertrag ist, desto mehr Gewerbesteuer zahlen Sie. Ausgangsbasis für Ihren Gewerbeertrag ist der Überschuss ("Gewinn") laut Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Bereits seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr, d.h. Gewerbesteuer-Zahlungen mindern Ihren Gewinn nicht mehr und Gewerbesteuer-Erstattungen erhöhen diesen nicht mehr (Hinweis: Dies gilt nur für die Steuerbilanz, in der Handelsbilanz ist die Gewerbesteuerzahlung natürlich weiterhin eine Ausgabe). Im Excel-Finanzplan-Tool wird deshalb auch das Ergebnis vor Gewerbesteuern als Ausgangsgröße zur Ermittlung des Gewerbeertrages bzw. zur Berechnung der Gewerbesteuer verwendet. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist also der Überschuss. Dieser wird ggf. um bestimmte Beträge erhöht (Hinzurechnungen => § 8 GewStG) oder vermindert (Kürzungen => § 9 GewStG). Es können und sollen an dieser Stelle keine gewerbesteuerlichen Details vertieft werden, aber die Vorschriften über Hinzurechnungen und Kürzungen sind relativ umfangreich und komplex und haben sich in der Vergangenheit schon mehrfach geändert. Bei Unsicherheit empfehlen wir, einen Steuerberater diesbezüglich zu konsultieren. Alle relevanten Kostenarten, die bereits im Modell auf dem Blatt "Ausgaben" geplant wurden und für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung relevant sind, werden automatisch verlinkt und korrekt auf dem Blatt "Gewerbesteuer" im Abschnitt Hinzurechnungen berücksichtigt. Im Rahmen der Finanzierungsentgelte sind zwei weitere Zeilen für individuelle Vorgaben zu Hinzurechnungen vorbereitet ("Renten u. dauernde Lasten" sowie "Gewinnanteile stiller Gesellschafter"). Schließlich gibt es eine Sammelzeile für etwaige Kürzungsbeträge. Diese sind mit negativem Vorzeichen einzutragen. Die eigentliche Ermittlung des Gewerbeertrages sowie der zu zahlenden Gewerbesteuer erfolgt anschließend automatisch ohne weitere Eingaben. |