Die wesentlichen Vorgaben bzgl. der Umsatzsteuer werden auf dem Blatt "Annahmen" gemacht. Innerhalb des Modelles wird dann allenfalls noch bei bestimmten Positionen (auf unterschiedlichen Blättern) der relevante MwSt.-Satz mittels eines entsprechenden Drop-Down Feldes ausgewählt (z.B. bei den Umsatzerlösen oder bei den Investitionen).
Hinweis: Sollten Sie sich auf dem Blatt "Annahmen" bei den allgemeinen Modellannahmen für die Inanspruchnahme der sog. Kleinunternehmerregelung (gem. § 19 UStG) entscheiden, sind die folgenden Ausführungen zur Umsatzsteuer nicht relevant für Sie. In diesem Fall können Sie dieses Kapitel überspringen, müssen aber alle Umsätze, Kosten und Investitionen Brutto, d.h. inkl. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer planen. Hier finden Sie mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung.
Auf dem Blatt „Annahmen“ können Sie im Abschnitt Umsatzsteuer zunächst (bis zu drei) unterschiedliche Mehrwertsteuersätze definieren. Für den MwSt.-Satz 1 ist im Auslieferungszustand bereits der in Deutschland gültige volle Satz i.H.v. 19% eingestellt (änderbar => z.B. für andere Länder). MwSt.-Satz 2 entspricht dem ermäßigten i.H.v. derzeit 7% (ebenfalls änderbar). Für die unterschiedlichen Einnahme- und Ausgabearten lassen sich der MwSt.-Satz sowie der umsatzsteuerpflichtige Anteil dieser Einnahmen bzw. Ausgaben pauschal vorgeben. Welche Kategorien dies sind, können sie dem folgenden Screenshot entnehmen. Der MwSt.-Satz für die einzelnen Positionen bei den Umsatzerlösen (Blatt "Einnahmen") kann jeweils individuell vorgegeben werden. Auch für die Investitionen können (müssen) Sie im Blatt „Invest+AfA“ für jedes Investitionsgut den Mehrwertsteuersatz individuell auswählen. Für die Aufwandsposition „Zinsen und Gebühren von Bankdienstleistungen“ besteht ebenfalls die Wahlmöglichkeit, Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Hintergrund: Grundsätzlich sind Bankdienstleistungen wie Gebühren und Zinsen eigentlich von der Umsatzsteuer befreit. Den Banken steht jedoch gem. § 9 Abs. 1 UStG die Option offen, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, sofern die Bankleistungen an einen Unternehmer für dessen unternehmerischen Bereich erbracht werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Leistungsempfänger ausschließlich Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Üben Banken diese Option aus, werden Gebühren, Sollzinsen, Provisionen und sonstige Nebenleistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer belastet und dem Kunden auch in Rechnung gestellt. Bei der automatischen Ermittlung der Umsatzsteuer wird für die Positionen Personalkosten und Abschreibungen keine Vorsteuer berechnet. Eigentlich enthält die Position „Versicherung/Beiträge/Gebühren“ auf dem Blatt "Ausgaben" ebenfalls keine Vorsteuerbeträge. Dies wurde aber aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Die damit verbundene Liquiditätswirkung ist im Rahmen der Planungsgenauigkeit vernachlässigbar. |