Die Vorgaben zur Planung der Steuern vom Einkommen und Ertrag werden auf dem Blatt "Annahmen Allg" im Abschnitt Steuern gemacht. Zu den Ertragsteuern zählen die Gewerbesteuer (GewSt) sowie die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag (KSt + SolZ). Ob überhaupt KSt anfällt, ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig, die Höhe der Gewerbesteuer ist vom Unternehmenssitz abhängig (individuelle Hebesätze der Gemeinden).
Die Ertragsteuern lassen sich im Excel-Finanzplan-Tool pauschal über einen frei definierbaren Prozentsatz berechnen (vgl. Screenshot).
Daneben kann ein Intervall für zu leistende Vorauszahlungen frei gewählt werden. Auf diese Weise fällt eine etwaige Steuerlast liquiditätsmäßig nicht in einem Monat für ein ganzes zurückliegendes Jahr an, sondern wird entsprechend verteilt.
Zum Vergrößern Bild anklicken
In der Planung werden die Steuervorauszahlungen so bemessen, dass keine Abschlusszahlungen anfallen. Das Zahlungsintervall kann frei gewählt werden (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich).