| Bei mir ist das Register "Entwicklertools" nicht vorhanden, so dass ich keine Makros starten kann |
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Problem: Mein Vorhaben wird zu einem Teil durch nachrangige Darlehen (z.B. ERP-Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Gesellschafter-Darlehen mit Rangrücktritt, Mezzanine-Kapital) finanziert. Wie können diese eingegeben werden, dass ein Ausweis im Bereich Eigenkapital erfolgt?
Antwort:
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, zwischen der Frage, wie ein Darlehen bilanziert werden muss und wann es eigenkapitalersetzend ist. Dies sind zwei strikt zu trennende Sachverhalte. Beim Eigenkapitalersatzrecht geht es um die Frage, ob Kredite, die bspw. Gesellschafter ihrer GmbH gewähren, im Insolvenzfall als Darlehen oder Eigenkapital behandelt werden. Regelungen finden sich hierzu in § 39 InsO. Konsequenzen für die Bilanzierung ergeben sich aus dieser Fragestellung jedoch nicht. Alle eigenkapitalersetzenden Darlehen sind grundsätzlich als Fremdkapital auszuweisen. In diesem Sinne ist der Ausweis im Excel-Finanzplan-Tool völlig korrekt, sofern eines der vorbereiteten Darlehen zur Planung verwendet wird.
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Tipp
Sofern es lediglich darum geht, die (im Krisen- bzw. Insolvenzfall) eigenkapitalersetzenden Darlehen gegenüber Dritten, z.B. anderen Investoren, kenntlich zu machen, um auf diese Weise deren Finanzierungsentscheidung positiv zu beeinflussen bzw. überhaupt erst zu ermöglichen, empfiehlt es sich zum einen möglichst schon bei der Benennung bzw. Beschreibung des Darlehens (im EFT) z.B. in Klammern den Begriff (nachrangig) zu ergänzen und zum anderen bei der Präsentation der finanziellen Entwicklung bzw. Planung (in schriftlicher wie auch in mündlicher Form) auf diese Sachverhalte explizit hinzuweisen. Dies gilt im Übrigen auch für den Businessplan wo dieser Sachverhalt auch erwähnt werden sollte.
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