Die Einstellungs- und Planungsoptionen zur Erstellung einer Absatz- und Umsatzplanung befinden sich im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Blatt „Einnahmen“.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Umsatzerlöse ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, also immer netto, planen müssen. Die Berechnungen zur Mehrwertsteuer erfolgen automatisch in Abhängigkeit von den von ihnen zugeordneten Steuersätzen. Dabei können Sie für jede Umsatzposition den gewünschten Mehrwertsteuersatz über eine zugehörige Dropdown-Box auswählen.
Die Höhe der MwSt.-Sätze 1 bis 3 wird einmalig auf dem Blatt "Annahmen" definiert.
Sowohl die Planung der Umsatzerlöse, wie auch die der Materialkosten bzw. des Wareneinsatzes sind die variablesten Teile in Finanzplänen. Der Aufbau, Inhalt und Umfang dieser Teile hängt sehr stark vom jeweiligen Geschäftsmodell ab (klassischer Handwerksbetrieb vs. Dienstleistungsunternehmen vs. Forschungsunternehmen vs. Handelsunternehmen vs. Internet-Unternehmen etc.). Aus diesem Grund sind bereits mehrere Methoden zur Umsatzplanung vorbereitet. |
| Methoden der Umsatzplanung |
Das Excel-Finanzplan-Tool berücksichtigt 3 häufig vorkommende Methoden der Umsatz- bzw. Absatzplanung und deckt dadurch den Großteil der Anwendungsfälle bereits ab. Sie können selbstverständlich diesen Planungsteil auch vollständig selbst aufbauen, umgestalten oder erweitern (beachten Sie dazu aber unsere Hinweise). Folgende drei Methoden sind bereits integriert:1.Pauschale Umsatzeingabe Hier können Sie einfach Bezeichnungen für ihre Produkte bzw. ihre Dienstleistungen eingeben und anschließend pauschal die Netto-Planumsätze pro Monat einfügen. Bei mehreren Geschäftsbereichen/Produkten sind Einzelplanungen für alle Bereiche/Produkte empfehlenswert. Sie können dazu problemlos weitere Zeilen einfügen, achten Sie aber darauf, dass diese in der Summe (Gesamtumsatz => letzte Zeile) enthalten sind. 2.Umsatz als Preis x Menge Hier definieren Sie einfach für verschiedene Produkte/Leistungen jeweils die Absatzmengen pro Periode sowie den Netto-Verkaufspreis pro Einheit. Die Absatzmenge ist im Auslieferungszustand auf Stücke eingestellt, kann aber von ihnen beliebig verändert werden z.B. auf kg, Liter, Palette etc. Wichtig ist, dass sich der darunter einzugebende Netto-Verkaufspreis auf die gleiche Mengeneinheit bezieht (ggf. ist hier die Beschriftung "Stücke" ebenfalls anzupassen). 3.Tagesumsatz In dieser Variante erfolgt die Ermittlung der Umsätze über einen vorzugebenen Umsatz pro Tag multipliziert mit der Anzahl an Tagen pro Monat, an denen dieser Umsatz erzielt werden soll (Achtung: Nur die Arbeitstage, es sei denn Sie planen auch an Wochenenden und Feiertagen Umsätze). Zur Berücksichtigung einer Startphase oder einer Anlaufphase im Fall von Neuheiten können Sie wahlweise noch einen prozentualen Anteil definieren (Wert muss zwischen 0 und 100% liegen, wobei 0% kein Umsatz bedeutet).
Wahl der verwendeten MethodeDie von ihnen gewünschte(n) Methode(n) wählen Sie jeweils über ein zugehöriges Dropdownfeld weiter unten auf dem Blatt "Einnahmen" aus (siehe Screenshot). Die vorgeschlagenen Namen entsprechen den Bezeichnungen der Methoden. Es muss mindestens eine Methode ausgewählt werden, ansonsten erhalten Sie eine Fehlermeldung mit einem entsprechenden Hinweis. Es ist aber auch möglich mehrere (auch alle) Methoden auszuwählen. Für die Methoden, die sie hier nicht anwählen, müssen oben auf dem Blatt auch keine Eingaben getätigt werden. Falls bereits Eingaben enthalten sind, hat dies aber auch keinen Einfluss, d.h. diese brauchen nicht unbedingt gelöscht zu werden. So lassen sich schnell "An/Aus"-Szenarien einstellen und ausprobieren. Wie bereits erwähnt lässt sich der Mehrwertsteuersatz bei den Umsätzen für jede Umsatzposition individuell einstellen. Die Berechnung sowie die Zuordnung in Abhängigkeit von der ausgewählten Planungsmethode erfolgt automatisch ebenfalls auf dem Blatt "Einnahmen" (siehe Screenshot). |
Unten auf dem Blatt "Einnahmen" lassen sich unentgeltlichen Wertabgaben (im Sinne von Eigenverbrauchstatbeständen) detailliert planen. Die in diese Kategorie fallenden Positionen haben im Rahmen der EÜR eine Besonderheit, da sie den steuerlichen Gewinn erhöhen , ohne dass tatsächlich Geld (auf dem Konto) eingeht. Sie stellen somit eine Durchbrechungen des Zufluss-/Abflussprinzips dar. Im Detail handelt es sich dabei um die folgenden Sachverhalte:
Wird ein betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt, muss der private Nutzungsanteil als Betriebseinnahme erfasst werden – entweder pauschal über die 1%-Regelung oder über die Fahrtenbuch-Methode mit anteiligen tatsächlichen Kosten. Hinzu kommen ggf. 0,03% pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte (Steuerliche Details können hier nicht vertieft werden)
Werden weitere betriebliche Wirtschaftsgüter oder Leistungen privat mitgenutzt, ist der Privatanteil ebenfalls als Einnahme anzusetzen. Dazu zählen u.a. die private Telefon-/Internetnutzung, der private Stromanteil im häuslichen Arbeitszimmer oder die private Mitnutzung betrieblicher Geräte (Drucker, Laptop etc.). Die Bewertung erfolgt i.d.R. nach den anteiligen Selbstkosten. Entnimmt ein Unternehmer Waren oder Erzeugnisse für den privaten Bedarf (typisch bspw in: Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei, Lebensmittelhandel), sind diese mit dem Teilwert als Betriebseinnahme zu erfassen. Das BMF veröffentlicht jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (sog. Sachentnahme-Pauschalen), die alternativ verwendet werden können.
Wird ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (z. B. Maschine, Fahrzeug, PC) in das Privatvermögen überführt, ist der Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebseinnahme anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Differenz zum Restbuchwert stellt einen steuerpflichtigen Entnahmegewinn dar (ohne Geldzufluss).
Im Excel-Finanzplan-Tool EÜR kann auf dem Blatt "Annahmen" zwischen Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gewählt werden. Bei reiner Kleinunternehmereigenschaft (d.h. falls auch kein Wechsel zur Regelbesteuerung geplant wird) sind viele der Umsatzsteuerzeilen auf den Übersichts- bzw. Ausgabeblättern leer bzw. enthalten Nullwerte. Wir haben im Tool entsprechende Hinweise integriert und empfehlen ihnen in diesen Fällen diese leeren Zeilen vor einem Export bzw. Ausdruck einfach in Excel auszublenden (ggf. Blattschutz vorher entfernen). Die Zeilen aber auf keinen Fall löschen! |