Die detaillierte Planung der Miet- und sonstigen Einnahmen erfolgt auf dem separaten Tabellenblatt "Einnahmen". Auf dem Blatt "Annahmen" können allerdings Vorgaben zu etwaigen Mieteerhöhungen sowie zu den Ausfallwagnissen gemacht werden.

Mieterhöhungen

Wie bei der Detailplanung noch erläutert wird, besteht die Möglichkeit dort für jedes Objekt (z.B. Wohnung innerhalb einer Immobilie) Mieterhöhungen (prozentual oder absolut) vorzugeben. Damit diese dann in der Folge automatisch geplant und berücksichtigt werden können, muss auch das Erhöhungsintervall vorgegeben werden, d.h. alle wie viele Monate soll die Erhöhung durchgeführt werden. Dieses Intervall lässt sich bei den allgemeinen Annahmen vorgeben (siehe Screenshot unten).

In Deutschland normiert normalerweise § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Frist von 15 Monaten, in der die Miete unverändert geblieben sein muss (= Sperrfrist). Es handelt sich dabei um einen Einjahreszeitraum (12 Monate) plus „Überlegungs- bzw. Zustimmungsfrist“ des Mieters (3 Monate). Gegebenenfalls sind weitere gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich Mieterhöhungen zu beachten (z.B. Mietendeckel, Mietspiegel etc.). Die Erhöhungen sind dann eigenständig entsprechend zu begrenzen.

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Mietausfallwagnis

Ausfallwagnisse berücksichtigen in Planungsszenarien den Umstand, dass in der Praxis nicht immer alle Wohnungen bzw. Gewerbeflächen durchgehend vollständig vermietet sind. Vielmehr gibt es Mietausfälle z.B. wegen Mieterwechseln, kurzzeitigem Leerstand oder weil einzelne Mieter ihre Miete möglicherweise über einen längeren Zeitraum nicht bezahlen bzw. mindern. Grobe Richtwerte sind hier ca. 2% bis 5% der Mieteinnahmen.

Da bei den Detailplanungen der Einnahmen vier verschiedene Kategorien geplant werden können (1. Wohneinheiten, 2. Gewerbeeinheiten, 3. Garagen-, Park- und Stellplätze und 4. Sonstige Einnahmen), lässt sich auch bei den Annahmen für jede Kategorie separat das jeweilige Ausfallwagnis vorgeben (siehe Abbildung oben).