Bezüglich des Kaufpreises sowie der Kaufnebenkosten können verschiedene Vorgaben gemacht werden (siehe Screenshot unten). Dabei unterscheidet sich das Vorgehen wesentlich, jenachdem ob ein Bauprojekt oder der Kauf bereits existierender Immobilien geplant werden soll.
Im ersten Fall sind unter "Kaufpreis gesamt" nur die Kosten für das Grundstück einzutragen (Kostengruppe (KG) 100 siehe Investitionen in Bauphase) sowie in der Folgezeile der gleiche Wert, so dass sich 100% für das Grundstück ergibt. Das Ausfüllen des Eingabefeldes "Abschreibungsdauer" kann dann entfallen, da Grundstücke keiner Abnutzung unterliegen.
Werden eine oder mehrere (existierende) Immobilien gekauft, so ist unter "Kaufpreis gesamt" der Gesamtkaufpreis einzutragen, in der Zeile darunter der Anteil davon, der auf das Grundstück entfällt. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung (= AfA) von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises kann steuerlich abgeschrieben werden. Die Kaufnebenkosten werden dementsprechend ebenfalls anteilig aktiviert (erfolgt automatisch durch das Tool).
Für den Teil, der nicht auf das Grundstück entfällt (wird automatisch ermittelt), muss rechts das Eingabefeld "Abschreibungsdauer" ausgefüllt werden. Normalerweise können 50 Jahre lang jeweils 2,0 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden. Für ältere Häuser, die vor 1925 errichtet wurden, gilt ein 40-jähriger Abschreibungseitraum, d.h. ein Satz i.H.v. 2,5 Prozent p.a.
Bei der Vorgabe der Erwerbsnebenkosten kann die Eingabe entweder in Prozent vom oben eingetragenen Gesamtkaufpreis erfolgen oder aber über die Eingabe absoluter Beträge. Versuchen Sie in einer Zeile beide Möglichkeiten zu nutzen, bekommen Sie automatisch einen Fehlerhinweis und müssen eine der beiden Eingabezellen löschen/leeren. Wir haben zwei Reservezeilen für beliebige weitere Kaufnebenkosten vorgesehen. Das können bspw. Kosten für externe technische, steuerliche und wirtschaftliche Gutachten oder "Closing"-Kosten bei größeren Transaktionen etc.sein.
Es ist darüber hinaus möglich die Cashwirksamkeit, d.h. den Zeitpunkt wann Kaufpreis bzw. Kaufnebenkosten tatsächlich bezahlt werden müssen, vorzugeben. Hier geben Sie den entsprechenden Modellmonat ein und können direkt das resultierende Datum rechts daneben ablesen. Der Weg über den Modellmonat wurde gewählt, damit Anpassungen bei späterer Veränderung des Modelltimings (z.B. Verschiebung aufgrund von Verzögerungen) hier automatisch berücksichtigt werden.