In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Investitionen und Abschreibungen einfach mit dem Excel-Finanzplan-Tool geplant werden können. Außerdem lassen sich auch aktivierte Eigenleistungen einschließlich der zugehörigen Abschreibungen schnell planen. Last but not least haben Sie auch die Möglichkeit Anlagevermögen teilweise oder vollständig zum Buchwert (aber auch über oder unter Buchwert) zu verkaufen bzw. Abgänge zu buchen. Die zugehörigen Einstellungen und Berechnungen finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Tabellenblatt „Invest+AfA“.
Mit Investitionen sind an dieser Stelle Anschaffungen für das Anlagevermögen gemeint, also Ausgaben für Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden. In der Liquiditätsrechnung werden die Zahlungen für Investitionen voll (im jeweiligen Planmonat) berücksichtigt. In der Erfolgsrechnung (= Gewinn- und Verlustrechnung) werden nur die zugehörigen Abschreibungen berücksichtigt. Mit den Abschreibungen erfasst man dabei planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen der Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände (AfA = Absetzung für Abnutzung). Die lineare Verteilung bzw. Abschreibung ist dabei der häufigste Fall in der Praxis. Dazu werden die (Netto-)Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anteilig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftgutes verteilt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen oder kann anhand von Erfahrungswerten ermittelt werden. Für Österreich Abgesehen von einigen - in § 8 EStG - normierten Sonderregelungen, sagt das Gesetz in Österreich nichts darüber aus, wie lange die Nutzungsdauer der verschiedenen Wirtschaftsgüter ist. Diese muss daher von der Unternehmerin/dem Unternehmer für den Einzelfall geschätzt werden. In der Praxis haben sich gewisse Richtwerte entwickelt. In Deutschland gibt es sogar amtliche AfA-Tabellen, die auch in Österreich verwendet werden können. Trotzdem ist die Nutzungsdauer individuell - unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte - zu bestimmen. Beispielsweise sind für die Betriebs- und Geschäftsausstattung zehn Jahre Nutzungsdauer üblich. Als Ansatzpunkt können bei Bedarf auch die deutschen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer herangezogen werden (siehe Im Excel-Finanzplan-Tool ist auf dem Blatt „Invest+AfA“ an mehreren Stellen ein Link auf die Richttabellen eingebaut (AfA-Tabelle), so dass Sie mit einem Klick von dort direkt die Tabellen bzw. die Webseite aufrufen können. Der Link kann sich in Zukunft ggf. ändern, das liegt nicht in unserem Einflussbereich. In diesem Fall suchen Sie einfach auf der Startseite des BMF im Suchfeld nach dem Begriff "AfA Tabellen".
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Grundsätzlich sind im Excel-Finanzplan-Tool drei unterschiedliche Kategorien/Gruppen von Investitionen zur Planung vorbereitet. Dabei handelt es sich um A „Immaterielle Vermögensgegenstände“, B „Sachanlagen“ sowie C „Finanzanlagen“. Die Bezeichnungen werden im gesamte Modell einheitlich verwendet und die drei Kategorien/Gruppen werden auch später in der Bilanz separat ausgewiesen. Innerhalb jeder Gruppe erfolgt nochmals eine Dreiteilung der Planung in 1. AfA und Verkäufe vorhandener VG, 2. Neue Investitionen (einfach mit Verkaufsoption) sowie 3. Neue Investitionen (mehrfach ohne Verkaufsoption) => siehe folgender Screenshot (Tipp: Nutzen Sie im EFT die Gruppierungsfunktionalität (Plus- und Minuszeichen links) um sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Da die Planungsmöglichkeiten in allen Gruppen A bis C identisch sind, sollen im folgenden beispielhaft die 3 Planungsvarianten 1. bis 3. kurz erläutert werden. Diese können alternativ aber auch mehrere oder alle gemeinsam je nach Bedarf verwendet werden. Ad 1.: AfA und Verkäufe vorhandener VGMethode 1 bezieht sich immer nur auf das bereits zu Planungsbeginn vorhandene Anlagevermögen (der jeweiligen Gruppe A bis C). Dieses wird auf dem Blatt "Annahmen" in der Start- bzw. Anfangsbilanz eingegeben. D.h. bei Neuplanungen bzw. Neugründungen (Startbilanz leer) braucht dieser Typ gar nicht beachtet bzw. genutzt werden. Der obige Screenshot zeigt beispielhaft einen solchen Block. Sofern keine Anlagenverkäufe geplant sind muss lediglich eine einzige Vorgabe gemacht werden und zwar die Restnutzungsdauer des Anlagevermögens zu Modellstart in Monaten. Der Anfangsbestand wird automatisch vom Blatt "Annahmen" übernommen (im Bsp.-Screenshot 10.000 EUR), die Abschreibungen entsprechend ihrer Eingabe über die Restnutzungsdauer (im Bsp. 36 Monate) automatisch korrekt berechnet. Optional besteht die Möglichkeit, zu bestimmten Zeitpunkten (Monaten) Anlagevermögen ganz oder teilweise zu verkaufen. Dazu müssen Sie zum einen den Netto-Buchwert der Verkäufe im jeweiligen Monat vorgeben (falls ihre Eingabe höher ist als der Restbuchwert zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine Fehlermeldung in der Kontrollzelle in Spalte E). Zum anderen ist der Netto-Verkaufserlös (also ohne USt.) anzugeben. Dies definiert einerseits die Liquidität die ihnen zufliest und andererseits ob ggf. in der GuV ein Gewinn (Ertrag > Buchwert der Verkäufe) oder ein Verlust (Ertrag < Buchwert der Verkäufe) verbucht wird oder der Verkauf erfolgsneutral (Ertrag = Buchwert der Verkäufe) stattfindet.
Sofern ihre Verkäufe umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie einen entsprechenden MWSt.-Satz auswählen. Andernfalls setzen Sie dieses Eingabefeld auf 0% (keine USt.). Die Umsatzsteuerauswirkungen werden automatisch korrekt liquiditätsmäßig berechnet und berücksichtigt. Ad 2.: Neue Investitionen (einfach mit Verkaufsoption)Mit Hilfe dieser Berechnungsblöcke können Sie neue Investitionen (im Planungs- bzw. Modellzeitraum) planen. Da hier auch die Möglichkeit zu Anlageverkäufen besteht, kann nur eine einzige Investition pro Block geplant werden (deshalb die Bezeichnung "einfach"). Andernfalls wäre die automatisierte Ermittlung des Restbuchwertes zum Verkaufszeitpunkt nicht ohne weiteres möglich. Der folgende Screenshot zeigt beispielhaft einen solchen Berechnungsblock: Die Planung ist im Grunde selbsterklärend und besteht aus einer beliebigen Bezeichnung für den Vermögensgegenstand (im Bsp. Fräsmaschine), der Vorgabe der Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AK/HK), der Definition des Anschaffungszeitpunktes (im Dropdown werden nur Daten die in der Modelldauer liegen vorgeschlagen), Auswahl eines MWSt.-Satzes und schließlich der Vorgabe der Nutzungsdauer (in Monaten). Alle Berechnungen finden anschließend automatisch statt. Sind Verkäufe geplant, so entsprechen der Aufbau und die erforderlichen Eingaben dem eingangs erläuterten Vorgehen (siehe Verkauf von Anlagevermögen). Ad 3.: Neue Investitionen (mehrfach ohne Verkaufsoption)Sind keine Verkäufe von Anlagevermögen geplant oder sollen Eigenleistungen aktiviert werden, kann Variante 3 genutzt werden. Den beispielhaften Aufbau dieses Planungsblockes zeigt der folgende Screenshot. Die Vorgehensweise bei der Planung von Investitionen und Abschreibungen in einem solchen Block ist für jedes Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand gleich und besteht immer aus den folgenden 5 Schritten: 1.Bezeichnung des Vermögensgegenstandes eingeben 2.MwSt.-Satz per Dropdown auswählen 3.Nutzungs-/Abschreibungsdauer in Monaten (nicht in Jahren) eingeben 4.Typ wählen: "I" für Standard-Investition oder "AE" für aktivierte Eigenleistungen 5.Netto-Anschaffungswerte (bzw. Anschaffungs- od. Herstellungskosten bei aktivierten Eigenleistungen) zu(m) jeweiligen Zeitpunkt(en) planen. Bitte beachten Sie, dass auch die Investitionen ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, also netto, geplant werden (ab Spalte J). Die Berechnungen zur Mehrwertsteuer erfolgen automatisch in Abhängigkeit von dem jeweils ausgewählten Steuersatz. Hinweis: Abschreibungen erfolgen immer pro rata temporis, d.h. zeitanteilig. Wird ein Wirtschaftsgut zum Beispiel erst im Juli angeschafft, so können nur die verbleibenden sechs Monate, also 6/12 (= die Hälfte) der Jahresabschreibung geltend gemacht werden. Das Excel-Finanzplan-Tool berücksichtigt dies automatisch, je nachdem in welchem Monat Sie die Investition planen. Zu beachten ist, dass die Österreichische Regelung zur Halbjahres-AfA nicht angewendet wird. Danach ist zu unterscheiden, ob die Inbetriebnahme des Anlagegutes im 1. Halbjahr (sogenannte "Ganzjahresabschreibung") oder im 2. Halbjahr (sogenannte "Halbjahresabschreibung") erfolgt. Die Halbjahres-AfA findet Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut im betreffenden Jahr nicht mehr als sechs Monate vom Unternehmen genutzt wird. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Jahresbetrages abgeschrieben. Im Gegensatz dazu wird bei der Ganzjahres-AfA der volle Jahresbetrag abgeschrieben. Für Investitionsgegenstände mit der gleichen Nutzungsdauer, können Sie auch nur einen einzigen Planungsblock (vom Typ 3) nutzen. Tragen Sie einfach die entsprechenden Netto-Anschaffungskosten in den jeweiligen Monaten ein (deshalb Bezeichnung "mehrfach"). Die Berechnungen der Abschreibungen erfolgen automatisch. Planen Sie z.B. für jeden neuen Mitarbeiter einen neuen Computer anzuschaffen, können Sie das für sämtliche Mitarbeiter in einem Block abbilden. Sie können sogar in die Eingabezeilen eine Formel einfügen und auf diese Weise die Planung an die Mitarbeiterentwicklung koppeln (z.B. EUR 1.500 x Anzahl neue Mitarbeiter im jeweiligen Monat).
Fehlerkontrollen bei der Planung von Investitionen und Abschreibungen bzw. Verkäufen von AnlagevermögenDas EFT versucht aktiv möglichst viele Inkonsistenzen und Fehler abzufangen bzw. anzuzeigen. Dazu wurden zahlreiche Fehlerkontrollen implementiert und ganz unten auf dem Blatt "Annahmen" zusammengefasst. Deren Gesamtkontrolle wurde darüber hinaus in die Kopfzeile auf jedes Blatt verlinkt, so dass jederzeit ersichtlich wird, sobald eine Kontrollzelle "anschlägt". Für den Abschnitt Investitionen, Abschreibungen bzw. Verkäufe von Anlagevermögen wurden zwei potentielle Fehlermöglichkeiten identifiziert und überprüft (siehe Screenshot). Zum einen kann bei fehlerhafter Eingabe durch den Anwender der Fall eintreten, dass bei irgendeinem der Vermögensgegenstände unter Netto-Buchwert der Verkäufe ein höherer Wert eingetragen wird, als der Restbuchwert zum jeweiligen Zeitpunkt. In diesem Fall wird dies bei dem jeweiligen VG als Fehler angezeigt. Alle VG werden nochmals in der Fehlerkontrolle in Zeile 246 aggregiert. Zum anderen kann es sein, dass bei Nutzung der Planungsvariante "2. Neue Investitionen (einfach mit Verkaufsoption)" ein Anschaffungszeitpunkt eingetragen wird, der außerhalb der Modelldauer liegt (z.B. weil der Planungsstart nachträglich angepasst wird etc.). In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls einen Fehlerhinweis (bei jedem VG und auch summarisch in Zeile 247 => siehe Screenshot oben). Die Fehlermeldung erscheint aber nur dann, wenn auch tatsächlich eine Investition geplant wurden. Solange die Eingabezelle "Netto-AK/HK" bei dem jeweiligen VG leer bleibt, wird keine Fehlermeldung ausgelöst. |
Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Unternehmen selbst erstellten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verstanden, die nicht verkauft werden, sondern im Unternehmen verbleiben und dort genutzt werden. Diese können sowohl zum Sachanlagevermögen als auch zum immateriellen Anlagevermögen gehören. Darunter fallen zum Beispiel Gebäude, Maschinen oder Werkzeuge aber auch bspw. gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Warenzeichen, Lizenzen, Software oder ein (erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert. Auf dem Blatt „Invest+AfA“ können derartige „Aktivierte Eigenleistungen“ geplant werden (im Planungsblock "3. Neue Investitionen (mehrfach ohne Verkaufsoption)") sofern bei Typ „AE“ (bei Schritt 4 bei der Abschreibungsplanung) ausgewählt wird. Bei dem entsprechenden Vermögensgegenstand wird dann die Umsatzsteuer automatisch deaktiviert (auf 0% gesetzt). Die auf diese Weise aktivierten Eigenleistungen werden aus der Liquiditätsplanung heraus gerechnet (gehen liquiditätsmäßig ja bereits über entsprechende Aufwandspositionen in der GuV ein) und werden bilanziell korrekt abgebildet. Automatisch werden die Abschreibungen gemäß ihren Vorgaben zur Nutzungsdauer korrekt berechnet und außerdem werden die aktivierten Beträge in der GuV in der Ertragszeile „Andere aktivierte Eigenleistungen“ hinzugefügt. Bei Nutzung dieser Funktionalität vergessen Sie bitte nicht, den Aufwand für die auf diese Weise aktivierten Eigenleistungen (z.B. entsprechende Material- + Personalkosten) in der GuV unter den entsprechenden Kostenzeilen zu planen. Dies geschieht nicht automatisch.
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Häufig verlangen Lieferanten, dass vor Lieferung größerer Investitionen (z.B. Maschinen etc.) Teilbeträge zu einem bestimmten Zeitpunkt angezahlt werden müssen. Derartige geleistete Anzahlungen sind genauso wie erhaltene Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren bzw. zu passivieren. Im Excel-Finanzplan-Tool können unten auf dem Blatt "Invest+AfA" Anzahlungen auf das Sachanlagevermögen (SAV) geplant werden. Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände sowie der zugehörige MwSt.-Satz werden von oben (hier von Abschnitt "B Sachanlagen") übernommen und können dort bei Bedarf angepasst werden. Im einfachen Screenshot-Beispiel unten ist z.B. ein Fall dargestellt, bei dem für eine Maschine die in Monat 5 geliefert und aktiviert werden soll 2 Anzahlungen fällig sind und zwar der halbe Betrag in Monat 1 und die andere Hälfte in Monat 4. Es sind beliebige andere Fälle denkbar z.B. auch, dass eine Restzahlung bei Lieferung fällig wird. In diesem Fall müsste im oberen Teil bei der Planung der Anzahlung der Restbetrag ebenfalls in Monat 5 geplant werden. Zu beachten ist auch hier, dass die (gesamte) Auflösung nicht höher und auch nicht zeitmäßig vor den Anzahlungen stattfinden kann. Bei Fehleingaben werden Sie automatisch darauf hingewiesen und können ihre Planung entsprechend anpassen. Schaut man weiter oben auf dem Blatt "Invest-AfA" wie sich das Beispiel bei der Berechnung der Abschreibungen auswirkt (Screenshot unten), so sieht man, dass die kompletten 10.000 EUR erst in Monat 5 aktiviert und von da an korrekt abgeschrieben werden (eckige Markierung). Es ist zusätzlich möglich in der gleichen Zeile noch weitere Investitionen zu planen (z.B. runde Markierung). Der Abschreibungsbetrag passt sich automatisch korrekt an. Für diese zusätzlichen 5.000 EUR werden aber natürlich keine Anzahlungen berücksichtigt, sondern Aktivierung und Liquiditätswirkung finden zeitgleich statt. Etwaige Anzahlungen für VG aus der Startbilanz können betragsmäßig auf die vorhandenen 6 Positionen verteilt werden (Spalte G). Die Auflösung (= Aktivierung) erfolgt dann in der gleichen Zeile wie oben erläutert. Sinn der betragsmäßigen Aufteilung des Startbilanzwertes ist es, dass die Prüfzeilen (Kontrolle Aktivierungsbetrag) korrekt arbeiten, da nur maximal soviel aktiviert werden darf, wie Anzahlungen vorhanden sind. |