Die wesentlichen Vorgaben bzgl. der Umsatzsteuer werden auf dem Blatt "Annahmen" gemacht. Innerhalb des Modelles wird dann allenfalls noch bei bestimmten Positionen (auf unterschiedlichen Blättern) der relevante MwSt.-Satz mittels eines entsprechenden Drop-Down Feldes ausgewählt (z.B. bei den Umsatzerlösen oder bei den Investitionen).
Die Umsatzsteuer gilt in Österreich als Jahressteuer. Die Steuer ist also jährlich als Jahresmeldung selbst zu errechnen und elektronisch zu melden. Allerdings müssen bereits im laufenden Jahr Voranmeldungen übermittelt und Vorauszahlungen geleistet werden (siehe Methodik der Umsatzsteuer). Als Voranmeldezeitraum wurde grundsätzlich der Kalendermonat festgelegt, wobei der Zahlungstermin der 15. des zweitfolgenden Kalendermonats ist. Das bedeutet z.B., der Termin für die Abgabe des Monats Januar ist der 15. März. Abhängig vom Umsatz des Vorjahres gelten jedoch auch andere Voranmeldezeiträume. Die Vorschriften finden sich im §21 UStG: •Hat ein Unternehmer im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erreicht, ist das Kalendervierteljahr der Anmeldezeitraum. Er kann allerdings auch freiwillig den Kalendermonat als Anmeldezyklus wählen. •Unternehmer, die im Vorjahr nicht mehr als 30.000 Euro Umsatz hatten, können von der Voranmeldung gänzlich befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer seine Steuerschulden immer zuverlässig begleicht. •Für den Zahlungseingang erhält der Unternehmer noch eine kleine Respiofrist (§211 BAO). Es handelt sich nicht um eine Terminverschiebung, sondern lediglich um drei Tage, in denen das Finanzamt noch keine Säumniszuschläge erhebt. Die Saumniszuschläge betragen übrigens 2% pro Monat und können nach anhaltender Zahlungsverzögerung von mehr als drei Monaten sogar mit 3% pro Monat erhoben werden.
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Um die Mehrwertsteuermethodik besser zu verstehen, sollten zunächst die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer abgegrenzt werden. Umsatzsteuer: In aller Regel fällt auf jede Ausgangsrechnung des Unternehmers Umsatzsteuer an, die (bei monatlichem Voranmeldungsintervall am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt abzuführen ist (Hinweis: Für Auslandsumsätze gelten je nach Land und Käufertyp (Privatpersonen oder Unternehmen) unter Umständen spezielle Regelungen). Vorsteuer: In fast allen Eingangsrechnungen des Unternehmers ist Vorsteuer (= andere Bezeichnung für die Umsatzsteuer) enthalten. Keine Vorsteuer ist in Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen und Versicherungen enthalten. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden verrechnet (saldiert) und am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats gezahlt oder erstattet (falls die Summe der gezahlten Vorsteuer höher ist, als die Summe der vereinnahmten Umsatzsteuer). Dabei fällt die Umsatzsteuer bei Kapitalgesellschaften in aller Regel auf die Rechnungsbeträge an (Sollversteuerung => vereinbarte Entgelte), unabhängig davon, ob diese bereits bezahlt wurden oder noch ausstehen. Dadurch kann sich ein mehr oder weniger komplexes Geflecht mit wichtigen Auswirkungen auf die Liquidität ergeben. Wird bspw. eine Rechnung in Monat 1 gestellt, so ist in Monat 3 die im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer an das FA abzuführen, auch wenn der Kunde vielleicht erst in Monat 4 bezahlt. D.h. sie müssen in diesem Fall den Betrag vorfinanzieren. Gleiches gilt in analoger Weise für die von ihnen zu zahlenden Rechnungen. In diesem Fall ist der Liquiditätseffekt durch spätere Zahlung für das Unternehmen positiv. Die geschilderten Auswirkungen auf die Zahlungsströme werden sämtlich im vorliegenden Excel-Finanzplan-Tool automatisiert berechnet und im Rahmen der Liquiditätsplanung entsprechend berücksichtigt. |
Auf dem Blatt „Annahmen“ können Sie im Abschnitt Umsatzsteuer zunächst verschiedene Mehrwertsteuersätze definieren. Für den MwSt.-Satz 1 ist im Auslieferungszustand bereits der in Österreich gültige Normalsteuersatz i.H.v. 20% eingestellt (änderbar => z.B. für andere Länder). MwSt.-Satz 2 entspricht dem ermäßigten Satz i.H.v. derzeit 10% (ebenfalls änderbar) und MwSt.-Satz 3 ist auf den ermäßigten Satz i.H.v. aktuell 13% voreingestellt (ebenfalls änderbar). Bei dem Intervall für die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. -zahlungen mit den Finanzbehörden (Finanzamt) kann ausgewählt werden zwischen monatlich, quartalsweise, halbjährig oder jährlich. Für einige Erlös- und Aufwandsarten lassen sich der MwSt.-Satz sowie der umsatzsteuerpflichtige Anteil dieser Erlös- und Aufwandsarten pauschal vorgeben. Welche Kategorien dies sind, können sie dem folgenden Screenshot entnehmen. Der MwSt.-Satz für die einzelnen Positionen bei den Umsatzerlösen (Blatt "Umsatz") kann jeweils individuell vorgegeben werden. Auch für die Investitionen können (müssen) Sie im Blatt „Invest+AfA“ für jedes Investitionsgut den Mehrwertsteuersatz individuell auswählen. Bei der automatischen Ermittlung der Umsatzsteuer wird für die Positionen Personalkosten und Abschreibungen keine Vorsteuer berechnet. Eigentlich enthält die Position „Versicherung/Beiträge/Gebühren“ auf dem Blatt „Kosten“ ebenfalls keine Vorsteuerbeträge. Dies wurde aber aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Auf diese Weise kann die Kostenart auch umbenannt und für andere Zwecke genutzt werden. Außerdem ist die damit verbundene Liquiditätswirkung im Hinblick auf die Planungsgenauigkeit vernachlässigbar. |