Auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ des Excel-Finanzplan-Tools befinden sich noch einige weitere Positionen, die Sie optional planen können. Dabei geht es im wesentlichen um sonstige betriebliche Erträge sowie Rückvergütungen bzw. Warenminderungen.
Hinweis: Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG, im EFT berücksichtigt ab Version 4.05) sind in der Gliederung der GuV - wie nach IFRS und US GAAP auch - keine außerordentlichen Posten mehr enthalten. Damit wurde in der GuV auch die vorangestellte Zwischensumme "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" obsolet (neue GuV-Standardgliederung => siehe § 275 Abs. 2 HGB für das Gesamtkostenverfahren). Die zuvor unter "außerordentliche Erträge" berücksichtigten Beträge werden seit dem unter den "Sonst. betriebl. Erträgen" erfasst. Außerordentliche Aufwendungen müssen im Rahmen der Positionen unter "Sonstiger betrieblicher Aufwand" (SbA) geplant werden.
Unter die Position "Sonstige betriebliche Erträge" fallen Erträge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die nicht unter den Positionen Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen oder Erträge des Finanzbereiches erfasst werden. Aus der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und außerordentlicher Geschäftstätigkeit ergibt sich, dass sonstige betriebliche Erträge periodenfremde und betriebsfremde Erträge enthalten können, sofern sie der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind (neutrale Erträge). In der Gewinn- und Verlustrechnung auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ des Excel-Finanzplan-Tools können derartige Erträge frei geplant werden. Falls diese aus mehreren Kategorien stammen (siehe Beispiele weiter unten) müssen diese summiert in die Eingabezeile eingetragen werden. Im folgenden finden Sie einige häufig vorkommende Beispiele für Sonstige betriebliche Erträge ohne Anspruch auf Vollständigkeit: •Erhaltene Provisionen •Preisgelder (z.B. Gründerpreis) •Kursgewinne aus der Fremdwährungsumrechnung •Schadensersatzleistungen und Versicherungsentschädigungen •Patent- und Lizenzeinnahmen •Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens •Zahlungseingänge auf in Vorjahren ausgebuchte Forderungen etc. •Seit BilRUG sind hier auch "außerordentliche" Erträge zu planen. Dazu zählen unter anderen: oEinnahmen aus dem Verkauf von Betriebsteilen oder aus dem Verkauf von Beteiligungen oZuschüsse der öffentlichen Hand oGewinne aus Enteignungsentschädigungen oForderungsverzichte bei Sanierungen oErträge aus dem Verkauf von Beteiligungen oder Betriebsgrundstücken oErträge auf Grund eines gewonnenen Rechtsstreites |
Bei Rückvergütungen handelt es sich um Rückerstattungen eines Teils von bereits gezahlten Beträgen. Ein häufiger Anwendungsfall in der Gastronomie sind sog. Bierlieferverträge bzw. Bierverträge zwischen Brauereien und Gastronomen. Dabei handelt es sich um einen Abnahmevertrag für Bier in dem sich der Gastronom verpflichtet, pro Jahr eine bestimmte Menge Bier von der Brauerei zu verkaufen. Am Ende des Jahres zahlen die Brauereien normalerweise eine bestimmte vertragsmäßig festgelegte Rückvergütung auf die abgenommene Hektoliteranzahl. Die Rückvergütung bei Bierverträgen beträgt je nach Umsatz, Bierart und vereinbarten Leistungen zwischen 10 und 15%. Im Excel-Finanzplan-Tool wird die prozentuale Rückvergütung in der Auslieferungsversion bezogen auf die Umsätze von Speisen und Getränke aus Restaurant sowie Saal/Veranstaltungen monatlich ermittelt. Die Formel kann bei Bedarf angepasst werden oder Sie planen die Rückvergütungen als direkte Beträge, ähnlich den sonstigen betrieblichen Erträgen. WICHTIG: Da die Rückvergütungen den Warenaufwand reduzieren, werden Sie auf diesem Blatt negativ ausgewiesen. |
Rückstellungen Unten auf dem Blatt „GuV_CF_Bilanz“ finden sich Eingabefelder, um den Auf- und Abbau von etwaigen Rückstellungen im Detail vorgeben zu können. Im Fall der Inanspruchnahme ist der jeweilige Betrag liquiditätswirksam, da unterstellt wird, dass der zugehörige Aufwand in diesem Fall auch tatsächlich angefallen ist. Die Bildung und auch die Auflösung hingegen sind nicht liquiditätswirksam. Hier wird neben der Veränderung der Bilanzposition Rückstellungen ein entsprechend hoher Ertrag bzw. Aufwand in der GuV berücksichtigt der selbstverständlich ergebniswirksam ist. Da es prinzipiell verschiedene Arten von Aufwandsrückstellungen gibt, hier aber aus Transparenzgründen nur summarisch geplant wird, wurde die Bildung bzw. Auflösung den Positionen "Sonstiger Aufwand" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" zugeordnet (Sonderzeilen in die auch die Auflösung der ARAP und PRAP eingehen). Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten In diesen beiden Planungsblöcken können bspw. die in der Startbilanz ausgewiesenen Beträge monatsgenau abgebaut werden (= Verminderungen), aber auch neue, zusätzliche Beträge (= Erhöhungen) in beliebigen Monaten geplant werden. Es wird dabei unterstellt, dass sowohl die Erhöhungen wie auch die Verminderungen im jeweiligen Monat der Eingabe voll liquiditätswirksam sind. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten Mit Hilfe des Rechnungsabgrenzungspostens soll eine korrekte Ermittlung des Periodengewinns ermöglicht werden. Dafür müssen die Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht worden sind. Im Gegensatz zu Rückstellungen ist bei der Rechnungsabgrenzung immer der genaue Betrag bekannt, er wird also weder geschätzt noch errechnet. Die gesetzliche Grundlage ist für Deutschland in § 250 und § 252 HGB, für Österreich in § 198 Abs. 5,6 UGB und für die Schweiz in Art. 958b OR geregelt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) beinhalten die Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in dieser Periode geleistet wurden. Sie sind als Ausgaben auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag zu aktivieren und nicht sofort als Aufwand in der GuV auszuweisen. Dazu gehören Miete, Löhne, Gehälter, Zinsen, Damnum sowie Leasing-Sonderzahlungen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten die erhaltenen Zahlungen für die Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt. Sie sind auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag auszuweisen. Die RAP werden i.d.R. in der nächsten Periode wieder aufgelöst. Im Excel-Finanzplan-Tool können bei den RAP sowohl Beträge abgebaut werden (z.B. die aus der Startbilanz), als auch in beliebigen Monaten aufgebaut (= Erhöhungen). Während Erhöhungen bei den ARAP einem Liquiditätsabfluss entsprechen, sind Verminderungen zwar Aufwand aber nicht liquiditätswirksam. Bei den PRAP sind demnach Erhöhungen Mittelzuflüsse, Verminderungen zwar Ertrag, aber nicht liquiditätswirksam. Da auch hier (wie bei den Rückstellungen) aus Übersichtsgründen nicht nach verschiedenen Arten von RAP unterschieden wird, wird die Verminderung von ARAP in der GuV unter der Position "Sonstiger Aufwand" die Verminderung von PRAP unter der Position "Erträge aus Aufl. Rückst. u. PRAP" erfasst (siehe Blatt "GuV_CF_Bilanz"). Dies führt somit zu einer korrekten Ermittlung der jeweiligen Periodenergebnisse. |