![]() | Bei mir ist das Register "Entwicklertools" nicht vorhanden, so dass ich keine Makros starten kann |
Die Registerkarte "Entwicklertools" wird standardmäßig nicht angezeigt. Sie können sie jedoch dem Menüband hinzufügen, z.B. wenn Sie aufgezeichnete Makros ausführen wollen: Anzeigen der Registerkarte "Entwicklertools": 1.Klicken Sie auf die Registerkarte Datei. 2.Klicken Sie auf Optionen. 3.Klicken Sie auf Menüband anpassen. 4.Aktivieren Sie unter Menüband anpassen und unter Hauptregisterkarten das Kontrollkästchen Entwicklertools. |
Zur korrekten Berücksichtigung der zugehörigen Sozialabgaben gibt es verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten: 1.Verwendung eines pauschalen %-Satzes für die Lohnnebenkosten Grundsätzlich lassen sich Werkstudenten bspw. ähnlich planen wie in der Anleitung für Minijobs beschrieben, d.h. über die Verwendung eines pauschalen %-Satzes für die Lohnnebenkosten. Allerdings haben bei Minijobbern die Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben i.H.v. ca. 30%, während diese Abgaben bei Beschäftigung von Studierenden auf nur 9,35 % sinken können, weil Studierende als Werkstudenten in der Regel nur in der Rentenversicherung mit 9,35% beitragspflichtig sind. Sie müssen also den pauschalen Satz bei den Annahmen entsprechend anpassen. Sofern Sie allerdings Minijobs und Werkstudenten planen möchten, ist diese Möglichkeit nicht gegeben, da es ja nur ein Eingabefeld (= einen pauschalen Satz) gibt. Hier empfiehlt sich eine der folgenden Vorgehensweisen. 2.Zusätzliches Eingabefeld für die pauschale Planung der Lohnnebenkosten Legen Sie auf dem Blatt "Annahmen" ein zweites Eingabefeld zur pauschalen Planung der Lohnnebenkosten an und geben Sie dieser Zelle z.B. den Namen "AGSatz_Pausch_WS" (für Werkstudenten). Anschließend ersetzen Sie auf dem Blatt "Personal" im Abschnitt Soziale Abgaben (nur) in den Zeilen, wo Werkstudenten geplant werden sollen zunächst in der Formel in Spalte J einfach "AGSatz_Pausch" durch den neuen Zellnamen "AGSatz_Pausch_WS" und kopieren dann die so geänderte Formel durch die gesamte Zeile. Machen Sie sich ggf. einen Vermerk in der Zeile, wo die Formel verändert wurde, damit später, falls dort keine Werkstudenten mehr geplant werden, keine fehlerhaften (zu geringe) Werte für die Sozialabgaben berechnet werden. 3.Neues Eingabefeld auf dem Blatt "Personal" Bei dieser Variante setzen Sie zunächst auf dem Blatt "Personal" die Option für die Planung der Lohnnebenkosten bei den relevanten Mitarbeitern/Stellen auf "pauschale Planung". Anschließend fügen Sie ein Eingabefeld in der zugehörigen Zeile im Bereich der Lohnnebenkostenberechnung für einen pauschalen Prozentsatz ein (z.B. in der ungenutzten Spalte H). In der Formel dieser Zeile ersetzen Sie dann noch "AGSatz_Pausch" durch den Zellbezug ihrer soeben eingefügten Zelle (als absoluten Bezug, d.h. mit $-Zeichen, z.B. $H$190). Nun können Sie den %-Satz zur Lohnnebenkostenberechnung (nur) für diese Zeile flexibel und schnell jederzeit anpassen. 4.Manuelle Eingabe Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, die komplette Zeile in der formelmäßig die Lohnnebenkosten für die in Frage stehenden Mitarbeiter/Werkstudenten/Gesellschafter-Geschäftsführer geplant werden, durch Eingabezellen zu ersetzen. Man ist dann in der Lage auf den Cent genau, beliebige Eingaben vorgeben zu können. Allerdings verlieren Sie in diesem Fall die Flexibilität, da sich diese Kosten nicht automatisch anpassen, wenn bspw. der Einstellungszeitpunkt verschoben oder die ursprünglich geplante Anzahl an Mitarbeitern verändert werden. Wichtig: Vor jeglichen Änderungen auf einem Blatt ggf. den Blattschutz entfernen. |
Hier bieten sich grundsätzlich zwei Umsetzungsmöglichkeiten. Da der Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung (RV) etwa 9% beträgt, kann bspw. das Bruttogehalt einfach entsprechend gekürzt werden. In diesem Fall ist die liquiditätsmäßige Abbildung dann zwar korrekt, aber die Höhe der ausgewiesenen Sozialabgaben stimmt nicht mit der tatsächlichen späteren Abrechnung überein. Aus diesem Grunde empfehlen wir die korrekte Berechnung der Sozialabgaben durch Anwendung eines der hier beschriebenen Verfahren. |
Neben einem Export als PDF-Dokument, gibt verschiedene weitere Möglichkeiten, wie Sie ihre Finanzplanung anderen auch als Excel-Datei zur Verfügung stellen können: 1.Nutzung des im Tool integrierten Export-Makros Auf dem Blatt "Annahmen" finden Sie oben einen Makro-Button, der es ihnen erlaubt die gesamte Planung in eine neue Standard-Excel-Datei mit dem Format *.xlsx zu exportieren. Diese kann frei weitergegeben werden und lässt sich auch unter Excel für Mac öffnen und analysieren, enthält aber (aus lizenztechnischen Gründen) keine Formeln, sondern nur die jeweiligen Werte. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Planungsdaten exportieren. 2.Nutzung einer sog. "Due Diligence Lizenz" Dabei handelt es sich um spezielle Lizenzschlüssel, die es Kapitalgebern und Banken erlauben, die QLM geschützten Excel-Tools von Fimovi für 90 Tage uneingeschränkt nutzen zu können, um auf diese Weise bspw. die Finanzplanung eines Unternehmens hinsichtlich einer Beteiligung, Kreditvergabe etc. sorgfältig prüfen zu können. Im Grunde handelt es sich dabei um zeitlich verlängerte Test-Lizenzen, die den Nutzern eine Aktivierung auf bis zu 2 Computern gleichzeitig erlauben und volle Lese- und Schreibrechte für die Excel-Datei einräumen. Der Testzeitraum (90 Tage) beginnt erst mit der Aktivierung des Lizenzschlüssels. Nach Ablauf des Testzeitraumes lässt sich die Excel-Datei (auf diesen Rechnern) nicht mehr starten. Sofern Sie Interesse an derartigen DD-Lizenzen für ihr Produkt haben, schreiben Sie eine Email an support@fimovi.de. Wir bieten diese Lizenzen gegen eine günstige Bearbeitungspauschale von lediglich 20,- EUR (netto) an. Aus Aufwandsgründen müssen allerdings mindestens 5 Lizenzen bestellt werden. Die Lizenzschlüssel können Sie dann beliebigen Empfängern weitergeben. 3.Empfänger hat eine Voll-Lizenz Sofern der/die Empfänger eine Voll-Lizenz für das gleiche Produkt besitzen, genügt der Austausch der eigentlichen Excel-Datei. Diese kann auf jedem Computer geöffnet und bearbeitet werden, auf dem das jeweilige Produkt zuvor aktiviert wurde. 4.Empfänger nutzt eine kostenlose Testlizenz des Tools Zumindest für das EFT PRO für Kapitalgesellschaften ist es möglich, auf unserer Webseite eine kostenlose Testversion anzufordern. Sobald diese aktiviert wurde, kann während des Testzeitraumes jede Datei des EFT PRO für Kapitalgesellschaften geöffnet werden. Der Nutzer hat dann Vollzugriff und kann sowohl alle Daten lesen, als auch (bei Bedarf) sämtliche Daten verändern. Für die anderen Edition, d.h. für Personengesellschaften und Einzelunternehmen besteht diese kostenlose Testmöglichkeit nicht. In diesen Fällen könnte die Nutzung einer Due Diligence Lizenz (siehe oben Pkt. 2) sinnvoll sein. |
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