In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Investitionen und Abschreibungen einfach mit dem Excel-Finanzplan-Tool geplant werden können. Außerdem lassen sich auch aktivierte Eigenleistungen einschließlich der zugehörigen Abschreibungen schnell planen. Die zugehörigen Einstellungen und Berechnungen finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Tabellenblatt "Invest+AfA".
Mit Investitionen sind an dieser Stelle Anschaffungen für das Anlagevermögen gemeint, also Ausgaben für Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden. In der Liquiditätsrechnung werden die Zahlungen für Investitionen voll (im jeweiligen Planmonat) berücksichtigt. In der Erfolgsrechnung (= Gewinn- und Verlustrechnung) werden nur die zugehörigen Abschreibungen berücksichtigt. Mit den Abschreibungen erfasst man dabei planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen der Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände (AfA = Absetzung für Abnutzung). Die lineare Verteilung bzw. Abschreibung ist dabei der häufigste Fall in der Praxis. Dazu werden die (Netto-)Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anteilig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftgutes verteilt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern (gem § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. So genannte AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu ermitteln. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Entsprechende AfA-Tabellen mit den Nutzungsdauern finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF): http://www.bundesfinanzministerium.de Im Excel-Finanzplan-Tool ist auf dem Blatt „Invest+AfA“ an mehreren Stellen obiger Link direkt eingebaut (AfA-Tabelle), so dass Sie mit einem Klick von dort direkt die Tabellen bzw. die Webseite aufrufen können. Der Link kann sich in Zukunft ggf. ändern, das liegt nicht in unserem Einflussbereich. In diesem Fall suchen Sie einfach auf der Startseite des BMF im Suchfeld nach dem Begriff "AfA Tabellen" |
Bitte beachten Sie, dass auch die Investitionen ohne Berücksichtigung der Umsatz-/Mehrwertsteuer, also netto, geplant werden (ab Spalte R). Die Berechnungen zur Mehrwertsteuer erfolgen automatisch in Abhängigkeit von dem jeweils ausgewählten Umsatzsteuersatz. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Nutzungsdauer in Monaten (nicht in Jahren) einzugeben ist. Die Vorgehensweise bei der Planung von Investitionen und Abschreibungen ist für jedes Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand gleich und besteht immer aus den folgenden 5 Schritten: 1.Bezeichnung des Vermögensgegenstandes eingeben 2.MwSt.-Satz per Dropdown auswählen 3.Nutzungs-/Abschreibungsdauer in Monaten (nicht in Jahren) eingeben 4.Typ wählen: "I" für Standard-Investition oder "AE" für aktivierte Eigenleistungen 5.Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (= AHK) zu(m) jeweiligen Zeitpunkt(en) planen. Bitte beachten Sie, dass auch die Investitionen ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, also netto, geplant werden (ab Spalte R). Die Berechnungen zur Mehrwertsteuer erfolgen automatisch in Abhängigkeit von dem jeweils ausgewählten Steuersatz. Hinweis: Abschreibungen erfolgen immer pro rata temporis, d.h. zeitanteilig. Wird ein Wirtschaftsgut zum Beispiel erst im Juli angeschafft, so können nur die verbleibenden sechs Monate, also 6/12 (= die Hälfte) der Jahresabschreibung geltend gemacht werden. Das Excel-Finanzplan-Tool berücksichtigt dies automatisch, je nachdem in welchem Monat Sie die Investition planen. Für Investitionsgegenstände mit der gleichen Nutzungsdauer, können Sie auch nur einen einzigen Planungsblock nutzen. Tragen Sie einfach die entsprechenden Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in den jeweiligen Monaten ein. Die Berechnungen der Abschreibungen erfolgen automatisch. Planen Sie z.B. für jeden neuen Mitarbeiter einen neuen Computer anzuschaffen, können Sie das für sämtliche Mitarbeiter in einem Block abbilden. Sie können sogar in die Eingabezeilen eine Formel einfügen und auf diese Weise die Planung an die Mitarbeiterentwicklung koppeln (z.B. EUR 1.500 x Anzahl neue Mitarbeiter im jeweiligen Monat). |
Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Unternehmen selbst erstellten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verstanden, die nicht verkauft werden, sondern im Unternehmen verbleiben und dort genutzt werden. Diese können sowohl zum Sachanlagevermögen als auch zum immateriellen Anlagevermögen gehören. Darunter fallen zum Beispiel Gebäude, Maschinen oder Werkzeuge aber auch bspw. gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Warenzeichen, Lizenzen, Software oder ein (erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert. Auf dem Blatt "Invest+AfA" können auch derartige „Aktivierte Eigenleistungen“ geplant werden, sofern bei Typ „AE“ (bei Schritt 4 bei der Abschreibungsplanung) ausgewählt wird. Bei dem entsprechenden Vermögensgegenstand wird dann die Umsatzsteuer automatisch deaktiviert (auf 0% gesetzt). Die auf diese Weise aktivierten Eigenleistungen werden aus der Liquiditätsplanung heraus gerechnet (gehen liquiditätsmäßig ja bereits über entsprechende Aufwandspositionen in der GuV ein) und werden bilanziell korrekt abgebildet. Automatisch werden die Abschreibungen gemäß ihren Vorgaben zur Nutzungsdauer korrekt berechnet und außerdem werden die aktivierten Beträge in der GuV in der Ertragszeile „Andere aktivierte Eigenleistungen“ hinzugefügt. Bei Nutzung dieser Funktionalität vergessen Sie bitte nicht, den Aufwand für die auf diese Weise aktivierten Eigenleistungen (z.B. entsprechende Material- + Personalkosten) in der GuV unter den entsprechenden Kostenzeilen zu planen. Dies geschieht nicht automatisch.
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