Auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ des Excel-Finanzplan-Tools befinden sich noch einige weitere Positionen, die Sie optional planen können. Dabei geht es im wesentlichen um sonstige betriebliche Erträge, die Planung weiterer Bilanzpositionen wie Rückstellungen, Sonstige Forderungen, Sonstige Verbindlichkeiten sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP u. PRAP).
Hinweis: Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG, im EFT berücksichtigt ab Version 4.05) sind in der Gliederung der GuV - wie nach IFRS und US GAAP auch - keine außerordentlichen Posten mehr enthalten. Damit wurde in der GuV auch die vorangestellte Zwischensumme "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" obsolet (neue GuV-Standardgliederung => siehe § 275 Abs. 2 HGB für das Gesamtkostenverfahren). Die zuvor unter "außerordentliche Erträge" berücksichtigten Beträge werden seit dem unter den "Sonst. betriebl. Erträgen" erfasst. Außerordentliche Aufwendungen müssen im Rahmen der Positionen unter "Sonstiger betrieblicher Aufwand" (SbA) geplant werden.
Unter die Position "Sonstige betriebliche Erträge" fallen Erträge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die nicht unter den Positionen Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen oder Erträge des Finanzbereiches erfasst werden. Aus der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und außerordentlicher Geschäftstätigkeit ergibt sich, dass sonstige betriebliche Erträge periodenfremde und betriebsfremde Erträge enthalten können, sofern sie der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind (neutrale Erträge). In der Gewinn- und Verlustrechnung auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ des Excel-Finanzplan-Tools können derartige Erträge frei geplant werden. Falls diese aus mehreren Kategorien stammen (siehe Beispiele weiter unten) müssen diese summiert in die Eingabezeile eingetragen werden. Im folgenden finden Sie einige häufig vorkommende Beispiele für Sonstige betriebliche Erträge ohne Anspruch auf Vollständigkeit: •Erhaltene Provisionen •Preisgelder (z.B. Gründerpreis) •Kursgewinne aus der Fremdwährungsumrechnung •Schadensersatzleistungen und Versicherungsentschädigungen •Patent- und Lizenzeinnahmen •Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens •Zahlungseingänge auf in Vorjahren ausgebuchte Forderungen etc. •Seit BilRUG (also ab Version 2.02) sind hier auch "außerordentliche" Erträge zu planen. Dazu zählen unter anderen: oEinnahmen aus dem Verkauf von Betriebsteilen oder aus dem Verkauf von Beteiligungen oZuschüsse der öffentlichen Hand oGewinne aus Enteignungsentschädigungen oForderungsverzichte bei Sanierungen oErträge aus dem Verkauf von Beteiligungen oder Betriebsgrundstücken oErträge auf Grund eines gewonnenen Rechtsstreites |
Rückstellungen Unten auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ finden sich Eingabefelder, um den Auf- und Abbau von etwaigen Rückstellungen im Detail vorgeben zu können. Im Fall der Inanspruchnahme ist der jeweilige Betrag liquiditätswirksam, da unterstellt wird, dass der zugehörige Aufwand in diesem Fall auch tatsächlich angefallen ist. Die Bildung und auch die Auflösung hingegen sind nicht liquiditätswirksam. Hier wird neben der Veränderung der Bilanzposition Rückstellungen ein entsprechend hoher Ertrag bzw. Aufwand in der GuV berücksichtigt der selbstverständlich ergebniswirksam ist. Da es prinzipiell verschiedene Arten von Aufwandsrückstellungen gibt, hier aber aus Transparenzgründen nur summarisch geplant wird, wurde die Bildung bzw. Auflösung den Positionen "sonstigen Aufwand" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" zugeordnet (Sonderzeilen in die auch die Auflösung der ARAP und PRAP eingehen). Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten In diesen beiden Planungsblöcken können die in der Startbilanz ausgewiesenen Beträge monatsgenau abgebaut werden. Es wird dabei unterstellt, dass die Verminderung der sonstigen Forderungen in der geplanten Höhe zu einer Einzahlung führt bzw. dass die Verminderung der sonstigen Verbindlichkeiten zu einer Auszahlung in der geplanten Höhe führt. D.h. Eingaben hier sind im jeweiligen Monat der Eingabe voll liquiditätswirksam. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten Mit Hilfe des Rechnungsabgrenzungspostens soll eine korrekte Ermittlung des Periodengewinns ermöglicht werden. Dafür müssen die Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht worden sind. Im Gegensatz zu Rückstellungen ist bei der Rechnungsabgrenzung immer der genaue Betrag bekannt, er wird also weder geschätzt noch errechnet. Die gesetzliche Grundlage ist für Deutschland in § 250 und § 252 HGB, für Österreich in § 198 Abs. 5,6 UGB und für die Schweiz in Art. 958b OR geregelt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) beinhalten die Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in dieser Periode geleistet wurden. Sie sind als Ausgaben auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag zu aktivieren und nicht sofort als Aufwand in der GuV auszuweisen. Dazu gehören Miete, Löhne, Gehälter, Zinsen, Damnum sowie Leasing-Sonderzahlungen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten die erhaltenen Zahlungen für die Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt. Sie sind auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag auszuweisen. Die RAP werden i.d.R. in der nächsten Periode wieder aufgelöst. Im Excel-Finanzplan-Tool können bei den RAP nur Beträge aus der Startbilanz abgebaut werden. Da auch hier (wie bei den Rückstellungen) aus Übersichtsgründen nicht nach verschiedenen Arten von RAP unterschieden wird, wird die Verminderung von ARAP in der GuV als außerordentlicher Aufwand die Verminderung von PRAP als außerordentlicher Ertrag erfasst (siehe Screenshot oben). Dies führt somit zu einer korrekten Ermittlung des jeweiligen Periodenergebnisses ohne direkte Liquiditätswirkungen. |