Steuern vom Einkommen und Ertrag

Zur Planung der Steuern vom Einkommen und Ertrag sind einerseits gewisse Vorgaben auf dem Blatt "Annahmen" zu machen, andererseits gibt es zusätzlich weitere Eingabeoptionen auf dem Blatt "WC+Steuern".

Das Excel-Finanzplan-Tool berücksichtigt in den Editionen Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Rahmen der Steuern vom Einkommen und Ertrag ausschließlich die Gewerbesteuer (GewSt). Sofern es sich bei den Gesellschaftern um natürliche Personen handelt, unterliegt der Gewinn/Verlust der diesen zugerechnet werden kann i.d.R. auch der Einkommensteuer (ESt). Eine Berechnung dieser kann und soll von dem unternehmerischen Finanzplanungstool nicht geleistet werden, da es jeweils auch auf die individuelle persönliche Situation und viele weitere Faktoren ankommt.

Grundsätzlich wird aber ein Teil der vom Unternehmen bezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters einer Personengesellschaft angerechnet. Einen unverbindlichen Ausweis wie hoch der Anrechnungsbetrag je Gesellschafter auf Basis ihrer Plandaten voraussichtlich sein wird, finden Sie auf dem Blatt "Ueb_13" ganz unten im Abschnitt "Auf ESt anrechenbare GewSt".

Click to expand/collapseVorgaben für die Gewerbesteuer (GewSt)
Click to expand/collapseHinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer
Click to expand/collapseAnrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
Click to expand/collapseSteuern vom Einkommen und Ertrag pauschaliert planen

 

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