Die im Folgenden beschriebenen Grundannahmen und Einstellmöglichkeiten finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Blatt „Annahmen“. An dieser Stelle gehen wir zunächst lediglich auf die Annahmen ein, die für das gesamte Finanzmodell relevant sind und zu denen später keine weiteren Angaben auf anderen Blättern gemacht werden müssen. Individuelle Vorgaben (z.B. zu den Personalkosten, Steuern oder auch zur Finanzierung) werden bei den jeweiligen thematischen Abschnitten später im Rahmen dieser Anleitung erläutert. Zu ihrer Orientierung sind direkte Links zu den entsprechenden Kapiteln eingefügt, so dass Sie bei Bedarf bequem zu den relevanten Abschnitten springen können.

Click to expand/collapseAllgemeine Modellannahmen
Click to expand/collapseAuswahl der Währung
Click to expand/collapseWahl der Werteinheit
Click to expand/collapseAutomatisches Ausblenden nicht genutzter Zeilen
Click to expand/collapseStartdatum und Modelllaufzeit
Click to expand/collapsePersonalaufwand und Personalkosten
Click to expand/collapseFinanzierung
Click to expand/collapseSteuern
Click to expand/collapseEröffnungsbilanz (= Startbilanz)

Sonstige Annahmen

Hierunter fallen verschiedene Einstellmöglichkeiten und Vorgaben, die thematisch nicht zu den anderen bereits erläuterten Bereichen auf dem Blatt "Annahmen" passen.

Click to expand/collapseSonstiger betrieblicher Aufwand (sbA)
Click to expand/collapseRelative Darstellung der GuV Positionen (100% Bezug)
Click to expand/collapseDarstellung Kontostand
Click to expand/collapseDarstellung Mittelherkunft- und -verwendung
Click to expand/collapseBestandsveränderungen (Lagerauf- und -abbau)
Click to expand/collapseAusschüttungen / Entnahmen
Click to expand/collapseVorgaben für Fälligkeitenanalyse (OPOS Debitoren u. Kreditoren)
Click to expand/collapseWettbewerbsfähigkeit: Eigenkapitalausstattung & Rendite Vergleichsunternehmen        
Click to expand/collapseKapitaldienstfähigkeit
Click to expand/collapseZukünftiger ordentlicher erweiterter Cashflow (= eCF)
Click to expand/collapseErmittlung der Kapitaldienstgrenze und bankenübliche Bewertung ihrer Auslastung