Das DCF-Verfahren stellt den am weitest verbreiteten Ansatz zur Unternehmensbewertung dar und wird in der Vorlage in Form des sog. Nettoverfahrens (= Equity-Approach) durchgeführt.
D.h. der Bewertung liegen die Zahlungsüberschüsse zugrunde, die an die Eigenkapitalgeber fließen („Flow to Equity“). Diskontiert werden also die Cashflows nach Abzug etwaiger Fremdkapitalzinsen. Der Equity-Ansatz entspricht konzeptionell dem in Deutschland verwendeten Ertragswertverfahren und spielt in der Praxis der Unternehmensbewertung eine größere Rolle als die Verfahren mit Bruttokapitalisierung (Entity-Ansätze).
Neben vollständig flexiblem Timing, freier Währungswahl und unterschiedlich einstellbaren Diskontierungsraten für den Cashflow „vor“ bzw. „nach Steuern“ kann für den Terminal Value (= Fortführungswert) eine von insgesamt vier verschiedenen Varianten frei gewählt werden. In Frage kommen dabei 1. ein frei vorgebbarer Betrag für den Fortführungswert, 2. ein selbst definierbares EBITDA-Multiple, 3. eine ewige Rente ggf. mit frei einstellbaren Diskontierungs- und Wachstumsraten oder 4. kein Fortführungswert.