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Ermittlung und Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit

Hintergrund Kapitaldienstfähigkeit

Sofern im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen auch Fremdkapital – also Darlehen bzw. Kredite – eingesetzt werden soll, achten Banken streng auf die Bonität des Schuldners. Diese Beurteilung erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen, nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens bzw. Kreditnehmers. Diese Kennzahl gibt den Banken darüber Auskunft, ob der Kreditnehmer zukünftig in der Lage ist, ausreichend Cashflow zu generieren, um seine Kapitaldienstverpflichtungen, d.h. sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen, jederzeit erfüllen zu können. Ausgangsgröße für die Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des zukünftigen, ordentlichen, erweiterten Cashflows (eCF), der die „wahre“ zukünftige Ertragskraft des Unternehmens widerspiegelt. Wie dieser ermittelt wird und wie man die Kapitaldienstfähigkeit bankenkonform bewerten kann, erläutern wir im Weiteren.

Wichtiger Nachweis für ihre Bonität

Für Banken ist die Kapitaldienstfähigkeit (KDF) ihrer Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings. Bei der Beurteilung der „wirtschaftlichen Verhältnisse“ ermitteln die Banken – neben weiteren Kennzahlen – auch, ob das Unternehmen als zukünftiger Kreditnehmer in der Lage ist, jederzeit Zinsen und Tilgungen für alle Darlehen zu erwirtschaften. Nur wenn ihr Unternehmen in der Lage ist den Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für die Bank eine Kreditgewährung überhaupt in Frage. Aus diesem Grunde sollten sie proaktiv im Rahmen ihrer Finanzplanung die Kapitaldienstgrenze für die kommenden Jahre berechnen und damit belegen, dass der tatsächlich anfallende Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) aufgebracht werden kann und möglichst darüber hinaus noch ein jährlicher Liquiditätsüberschuss erwirtschaftet wird. Mit dem Excel-Finanzplan-Tool PRO ist dies seit April 2017 bzw. v4.04 problemlos möglich, weil die im Folgenden vorgestellte Berechnungslogik bereits integriert ist.

So zeigen sie Kreditgebern ihre Kapitaldienstfähigkeit

Während der zukünftige Kapitaldienst sich noch relativ einfach ermitteln lässt, in dem für alle Fremdmittel sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen monatsgenau zusammengestellt werden, gestaltet sich die Berechnung der maximalen Kapitaldienstfähigkeit weitaus komplexer. Ausgangsgröße hierfür ist die Ermittlung des zukünftigen, ordentlichen, erweiterten Cashflows (= eCF). Dabei handelt es sich nicht um den „normalen“ Netto-Cashflow eines Unternehmens, sondern dieser muss um verschiedene Elemente korrigiert werden. Dazu gehört u.a. die Entfernung von einmaligen, periodenfremden bzw. außergewöhnlichen Elementen, aber auch die Berücksichtigung diverser Bindungen des Cashflow wie z.B. für Reinvestitionen und Entnahmen/Gewinnausschüttungen etc.
Abb. 1: Berechnungsschema für den eCF für eine GmbH. Ausschnitt aus dem Excel-Finanzplan-Tool PRO.
Wie in Abb. 1 ersichtlich, erfolgt ausgehend vom Periodenergebnis nach Korrektur um die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen zunächst eine Hinzurechnung des Zinsaufwandes (inkl. Leasing). Der nicht betrieblich verursachte Zinsaufwand ist abzuziehen (vgl. Pos. 6). Im nächsten Schritt werden weitere nicht liquiditätsrelevante Komponenten herausgerechnet. Dabei handelt es sich zum einen um die Veränderungen bei den langfristigen Rückstellungen, zum anderen um etwaige Zuführungen zu Rückdeckungsversicherungen.

Rückdeckungsversicherungen sind eine spezielle Möglichkeit zur Finanzierung von Pensionszusagen. Diese werden vom Unternehmen auf das „Leben“ des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) abgeschlossen und deren Leistungen werden dem Unternehmen zur Erfüllung der Versorgungszusage im Leistungsfall zur Verfügung gestellt.

Die Rückdeckungsversicherung erspart dem Unternehmen die Übernahme betriebsfremder Risiken, die vor allem im vorzeitigen Leistungsfall (z.B. bei Invalidität und Tod des GGf) unüberschaubar sind. Zum Rentenbeginn wird ein Kapital bereitgestellt, das zur weitgehenden oder sogar vollen Finanzierung der Altersrente ausreicht. Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben. Der Wert der Rückdeckungsversicherung ist in der Steuerbilanz zu aktivieren.

Nun gilt es noch einige außerbilanzielle Korrekturen vorzunehmen. Dies betrifft 1. die nicht werthaltigen Gesellschafterforderungen, 2. die Vergütung des/der Gesellschafter-Geschäftsführer(s) (GGf), 3. etwaige außerordentliche Positionen sowie 4. Korrekturen aus der Bilanz-Analyse (siehe Pos. 11, 12, 13 u. 14 in Abb. 1).

Für die nicht werthaltigen Gesellschafterforderungen erfolgt eine analoge Behandlung wie für Entnahmen bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.

Die Vergütung der GGf ist auf einen „angemessenen“ Betrag zu kürzen. Was dabei angemessen ist, hängt am Ende immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab. Einige Regeln im Sinne einer Checkliste finden sich in einem Beitrag von Alber auf der Webseite des IWW Instituts (www.iww.de).

Beispiele für außerordentliche Korrekturpositionen sind u.a. Korrekturen der Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle, Versicherungserstattungen, periodenfremde Steuereffekte usw.

Im Rahmen einer Bilanzanalyse sind zusätzlich noch Korrekturen zu berücksichtigen. Dies kann bspw. den Wertansatz von Beteiligungen, den Wertansatz der Vorräte, der Forderungen oder ggf. fehlende Rückstellungen betreffen.

Soweit die korrigierten Aufwände Einfluss auf das Periodenergebnis des Unternehmens haben, muss noch eine Anpassung der steuerwirksamen Beträge hinsichtlich Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag durchgeführt werden. Der sich ergebene Korrektursaldo (vgl. Pos. 15 in Abb. 1) ermöglicht dann die Ermittlung des erweiterten Cashflow (eCF).

Ermittlung der Kapitaldienstgrenze

Nach Berücksichtigung verschiedener Bindungen des nachhaltigen eCF (nach Korrekturen), z.B. für Reinvestitionen und Entnahmen bzw. Gewinnausschüttungen, ergibt sich als Restgröße die Kapitaldienstgrenze. Hinsichtlich der Reinvestitionen ist noch zu berücksichtigen, in wie weit diese fremdfinanziert werden sollen. Der übrige, eigenkapitalfinanzierte, Teil ist noch als „Bindung für Eigenkapitalverzinsung“ in Abzug zu bringen (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Vom erweiterten Cashflow (eCF) zur Kapitaldienstgrenze.

Die Kapitaldienstgrenze ist der Teil des erweiterten Cashflows, der zur Kapitaldiensterbringung zur Verfügung steht, also zur Begleichung von Zins- und Tilgungszahlungen.

Das Delta zwischen der Kapitaldienstgrenze und dem ermittelten betriebswirtschaftlich notwendigen Kapitaldienst ergibt eine Über- oder Unterdeckung. Dabei bedeutet eine Überdeckung, dass eine nachhaltige zukünftige Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist. Der Überschussbetrag kann als weitere zusätzliche Kapitaldienstfähigkeit interpretiert werden (siehe Abb. 3).

Abb. 3: Auslastung der Kapitaldienstgrenze und bankenübliche Bewertung.

Damit die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet ist, sollte die Überdeckung noch möglichst viele Reserven besitzen, um bspw. außerordentliche Einflüsse bzw. leichte Verschlechterungen der Erfolgsstrukturen auffangen zu können.

Als Kennzahl hat sich hier die prozentuale Ausschöpfung der Kapitaldienstgrenze etabliert. Zu deren Ermittlung wird einfach der Kapitaldienst ins Verhältnis mit der Kapitaldienstgrenze gesetzt (vgl. Pos. 24 in Abb. 3).

Zur Einordnung bzw. Bewertung dieser Kennzahl kann bspw. die in Abbildung 3 verwendete bankenübliche Einteilung in sieben verschiedene Klassen genutzt werden, wobei sich die einzelnen Kategorien übersichtlich, z.B. farblich, visualisieren lassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die genauen Prozentwerte für die Grenzen sowie die Bezeichnungen der Klassen nicht normiert sind und sich ggf. von Bank zu Bank leicht unterscheiden können.

In der „Kür“ einer jeden Finanzplanung, der Szenario-Analyse, kann man bspw. verschiedene Stress-Szenarien (z.B. Umsatzrückgänge um x% bzw. Kostensteigerungen um y% etc.) durchrechnen lassen und die Auswirkung auf die Auslastung der Kapitaldienstgrenze direkt sehen. Für Kreditengagements die einer besonderen Bearbeitung bedürfen, wird dies sogar von den Banken im Rahmen der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MAK) zwingend gefordert.

Hinweise und Empfehlungen

Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen sieht das Berechnungsschema in Teilen etwas anders aus. Die Unterschiede resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Steuervorschriften, der speziellen Berücksichtigung von Privateinlagen bzw. -entnahmen sowie einer möglichen Berücksichtigung verschiedener kalkulatorischer Kosten, können hier aber nicht vertieft dargestellt werden.

In unserem Planungstool EFT PRO für Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen werden diese selbstverständlich korrekt abgebildet. Auf diese Weise können Sie ihre Kapitaldienstfähigkeit vor jedem Kreditgespräch schnell und einfach selbst berechnen. Nur auf dieser Basis können Unternehmen ihre Verhandlungsposition realistisch einschätzen und sich gut auf anstehende Gespräche vorbereiten.

Wer sich tiefer in die Thematik Kapitaldienstfähigkeit einlesen möchte, dem sei das Standardwerk dazu von Bantleon und Schorr empfohlen.

Wie üblich haben wir auch zu diesem Tutorial eine entsprechende Excel-Datei vorbereitet, die wir ihnen gerne kostenlos zur Verfügung stellen.

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