Über die Vertragslaufzeit wird die Leasingverbindlichkeit durch die tatsächlich geleisteten Leasingzahlungen abgebaut. Der Abbau geschieht dabei unabhängig der Nutzungsrecht-Abschreibung immer genau zu den Zahlungszeitpunkten und in Höhe der Zahlungen (nur Tilgungsanteil).
Dennoch gibt es bei unternehmerischen Vorhaben immer wieder spezielle Besonderheiten oder auch Daten und Auswertungen, die Sie, ihre Gesellschafter oder Investoren zusätzlich sehen bzw. planen wollen.
Sollten Sie sich die gewünschten Anpassungen nicht zutrauen oder haben Sie Schwierigkeiten bei der eigenen Umsetzung, bieten wir ihnen individuelle Unterstützung. Und zwar über das Internet, d.h. schnell, unkompliziert, ortsunabhängig und zu einem fairen Preis.