Die zugehörigen Einstellungen und Berechnungen finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Blatt „Kosten“. Auch hier gilt wie für die Umsatzplanung, dass die Eingaben konsistent in Bezug auf die Aussagen im Businessplan sein sollten. Auch die Eingabe der Kosten erfolgt jeweils ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer, also Netto.
| Materialkosten / Wareneinsatz |
Der Aufbau der Materialkosten- bzw. Wareneinsatzplanung (im Handel) ist analog dem bei der Umsatzplanung. Auch hier sind wieder alle Werte netto, also Umsatz- bzw. Vorsteuer zu planen. Neben den bereits bekannten Auswahlfeldern Umsatzsteuersatz und Zahlungsziel kann hier zusätzlich ein Anteil in % angegeben werden, der umsatzsteuerpflichtig ist. Die Standardeinstellung ist 100%, d.h. sämtliche Beträge in der geplanten Zeile sind umsatzsteuerpflichtig. Beachten Sie, dass bei Eingabe 0% keine Umsatzsteuer anfällt und damit auch die Einstellung bzw. Auswahl des Umsatzsteuersatzes keine Rolle spielt. Eigene Planung umsetzen und integrieren Auch hier können Sie selbstverständlich völlig eigene Planungen aufsetzen. Zu beachten ist dabei:
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Häufig verlangen Lieferanten, dass vor Lieferung von Material bzw. Waren bei einem Handelsgeschäft Teilbeträge angezahlt werden müssen. Derartige geleistete Anzahlungen sind genauso wie erhaltene Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren bzw. zu passivieren. Im Excel-Finanzplan-Tool kann auf dem Blatt "Kosten" unterhalb der Material- bzw. Wareneinsatzkostenplanung bei Bedarf weitere MAK/WE-Kosten geplant werden, für die das Unternehmen zunächst Anzahlungen leisten muss und die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgsrelevant (als Aufwand) verbucht werden. Die Logik hier ist die gleiche wie bei den erhaltenen Anzahlungen bei der Umsatzplanung. Auch diese Kosten sind wieder zusätzlich zu denen aus den Methoden 1 bis 3 zu verstehen. Es gibt auch hier wieder automatische Hinweis bzw. Fehlermeldungen, wenn mehr Anzahlungen erfolgswirksam aufgelöst werden, als zuvor geleistet. |
Hier sind lediglich die Energiekosten zu planen, die der Produktion/Herstellung dienen. Nicht gemeint sind an dieser Stelle z.B. Energiekosten (Strom- oder Heizkosten) für die Geschäftsräume. Diese wären bei den "Sonstigen Kosten" zu planen. Der separate Ausweis der Energiekosten (klar abgegrenzt vom Material-/Wareneinsatz) ermöglicht bspw. die Analyse der Energieeffizienz bei Fertigungsunternehmen. Die Werte können individuell eingegeben werden. Bei Bedarf können Sie auch eine eigene Formellogik integrieren und die Kosten ggf. mit Produktionsdaten verknüpfen. Dazu müssen Sie wie üblich zunächst den Blattschutz entfernen und dann entsprechende Zeilen einfügen. Achten Sie bitte darauf, dass die Gesamtsumme weiterhin korrekt im Gesamtmodell verlinkt bleibt (u.a. auch wegen der USt.- bzw. Vorsteuerberechnung). |
Auch Fremdleistungen sollten und können separat geplant und analysiert werden. Dazu enthält das Excel-Finanzplan-Tool zwei unterschiedliche Eingabemöglichkeiten. Neben einer direkten Eingabemöglichkeit, können Sie zusätzlich für jedes Planjahr eine individuelle Fremdleistungsquote (in %) eingeben. Als Bezugsgröße werden im Auslieferungszustand die (gesamten) Umsatzerlöse gewählt. Sie können bei Bedarf die Bezugsgröße austauschen (oder z.B. nur auf bestimmte Umsätze reduzieren) in dem Sie die Verlinkung der Zeile ändern (und ggf. entsprechend umbenennen). Beide Möglichkeiten können parallel genutzt werden. Die Werte werden addiert. Benötigen Sie nur eine oder gar keine der beiden Kategorien lassen Sie die Eingabezellen einfach leer (oder = Null). |
| Sonstige Kosten |
Vor der eigentlichen Planung der Sonstigen Kosten, in der GuV als "Sonstige betriebliche Aufwendungen" bezeichnet, sollten Sie auf dem Blatt "Annahmen" die von Ihnen gewünschten Bezeichnungen und Reihenfolge der Positionen festlegen (Kostenarten und Reihenfolge festlegen). Auf dem Blatt "Kosten" sind dann nur noch die jeweiligen Netto-Beträge der Kostenarten in den einzelnen Planmonaten einzutragen. Die Umsatz- bzw. Vorsteuerberechnung erfolgt automatisch auf Basis der ebenfalls auf "Annahmen" vorgegebenen umsatzsteuerpflichtigen Anteile und Sätze für jede Kostenart. Die Spalten K bis P können (nach Entfernung des Blattschutzes!) bei Bedarf für eigene Hinweise und Kommentare zu den einzelnen Positionen genutzt werden.
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Für die i.d.R. nur einmalig und temporär anfallenden Restrukturierungskosten gibt es auf dem Blatt "Kosten" einen eigenen Planungsblock (siehe Screenshot). Dort kann die jeweilige Kostenart bzw. -bezeichnung vorgegeben werden außerdem auch je Position Vorgaben zur Umsatz- bzw. Vorsteuer sowie zu den Zahlungszielen. Hintergrund: Unter Beraterkosten für CRO und PMO versteht man die Ausgaben für externe Spezialisten, die ein Unternehmen für Restrukturierung (CRO) und Projektmanagement (PMO) einkauft. Sie fallen meist in Krisen, bei großen Transformationen oder bei komplexen strategischen Vorhaben an und können sich aus unterschiedlichen Stundensätzen und Rollen zusammensetzen. •CRO (Chief Restructuring Officer): Ein Chief Restructuring Officer ist ein Sanierungs- oder Restrukturierungsexperte. Er wird oft als Interim-Manager (zeitweiser Geschäftsführer oder Vorstand) eingesetzt, um ein Unternehmen aus einer Krise zu führen. •PMO (Project Management Office): Das Project Management Office ist eine organisatorische Einheit, die Projekte im Unternehmen steuert. Im Kontext eines CRO dient das PMO dazu, das Restrukturierungsprogramm zu strukturieren, Termine zu überwachen und Budgets zu kontrollieren.
Zwei Dinge bzgl. der Restrukturierungskosten sind im EFT PRO Sanierung & Restrukturierung zu beachten. Zum einen sind diese Kosten nur in der GuV sichtbar, wenn auf dem Blatt "Maßnahmen" dieser Punkt aktiviert wurde. Zum anderen dürfen hier nicht einfach weitere Zeilen eingefügt werden, da jede Einzelzeile im Modell weiterverlinkt ist und die Modelllogik ansonsten fehlerhaft werden könnte.
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| Lagerbestandsplanung (=> Bestandsänderungen / Vorräte) |
Am Ende des Blattes "Kosten" besteht die Möglichkeit im Rahmen der Lagerbestandsplanung zwei Konten (1. Waren bzw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) sowie 2. Fertige + unfertige Leistungen/Erzeugnisse) zu beplanen. Beide Konten fließen später in die Positionen Bestandsveränderungen (in der GuV) bzw. Vorräte (in der Bilanz) ein. Ad 1 Waren bzw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) Hier sind nur dann Werte in den einzelnen Monaten vorzugeben, wenn auf "Annahmen" manuell gewählt wurde. Ansonsten werden Bestandsveränderungen bei Aktivierung der Lagerbestandsplanung (automatisch) eigenständig ermittelt und weiterverlinkt. Hinweis: Auch wenn die Lagerbestandsplanung auf "Annahmen" deaktiviert wird, werden hier die Vorräte aus der Startbilanz in jedem Monat kontinuierlich (max. in Höhe der Materialkosten der Periode) abgebaut (vorgegeben in Modell-Logik). Ist das nicht gewünscht und Sie möchten den Wert aus der Startbilanz einfach unverändert (als Durschnittsbestand) beibehalten, dann aktivieren Sie die Lagerbestandsplanung, stellen auf "Annahmen" manuell ein und tragen anschließend in jedem Monat (in der Eingabezeile: 2. manuell) den Startbilanzwert ein (dieser ist in Spalte R in der Zeile darunter ersichtlich). Auf diese Weise bleibt für dieses Vorratskonto die Bestandsveränderung immer null. Dies ist dann auch im darunter befindlichen Bilanzkonto in der Zeile Schlussbilanz/Saldenvortrag ersichtlich. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit (unabhängig, ob Lagerbestandsplanung aktiv oder inaktiv gewählt wurde), einen Verkauf und/oder eine Abwertung von Vorratsvermögen zu planen (natürlich nur, sofern in der Startbilanz ein Anfangsbestand besteht). Für die Verkäufe ist bzgl. der Umsatzsteuer der Anteil einzutragen und es muss der MwSt-Satz ausgewählt werden. Während ein Verkauf liquiditätswirksam (= Mittelzufluss) ist, führt die Abwertung "nur" zu Abschreibungen (in der GuV) und vermindert das Periodenergebnis. Ad 2 Fertige/unfertige Leistungen/Erzeugnisse Soweit zum Bilanzstichtag "Fertige/unfertige Leistungen/Erzeugnisse" vorhanden sind, müssen diese in der Bilanz als Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter in Höhe der Aufwendungen, die durch die Herstellung bis zum Aufnahmezeitpunkt entstanden sind, angesetzt werden. Das in der Gewinn- und Verlustrechnung angesammelte Gesamtvolumen der Aufwendungen vermindert sich um den Betrag, der bei der Bestandsbewertung zu berücksichtigen ist (Gewinnneutralität durch bestandserhöhende Ertragsbuchung). Daraus ergibt sich, dass die Bestandsbewertung in einem direkten Zusammenhang mit dem periodengerechten Ausweis des Erfolges steht.
Im Excel-Finanzplan-Tool können Sie die Erhöhung bzw. die Verminderung (negative Werte) der Position "Fertige/unfertige Leistungen/Erzeugnisse" wochen- bzw. monatsgenau planen (siehe Screenshot oben). Mit diesen beiden Planzahlen sind allerdings keine direkten Liquiditätswirkungen verbunden, sondern es erfolgt bspw. bei Erhöhung eine Bilanzverlängerung, d.h. Bestandserhöhung in der GuV bzw. Erhöhung der Bilanzposition "Vorräte" in gleicher Höhe (vice versa für Verminderungen). Daraus folgt, dass die Kosten für die Leistungen bzw. Erzeugnisse natürlich separat geplant werden müssen(z.B. über die Blätter "Personal" oder "Kosten"). Die korrekte Erfassung der unfertigen Leistungen/Erzeugnisse dient also vielmehr der periodengerechten Erfolgsermittlung. |