Im Rahmen einer Finanzplanung dürfen steuerliche Auswirkungen nicht vernachlässigt werden. Von zentraler Bedeutung sind dabei 1. Steuern vom Einkommen und Ertrag (für Deutschland also Körperschaftsteuer (KSt) / Einkommensteuer (ESt) sowie die Gewerbesteuer (GewSt)) sowie 2. die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (USt bzw. MwSt).

Im Excel-Finanzplan-Tool werden die KSt und die GewSt nach den deutschen Vorschriften detailliert berechnet. Sie erfahren in diesem Kapitel aber auch, wie es mit wenigen Einstellungsänderungen möglich ist, Steuern vom Einkommen und Ertrag auch pauschaliert zu berücksichtigen. Dies kann bspw. für Planungen in der Schweiz oder Österreich hilfreich sein, aber auch wenn ein deutsches Unternehmen eine Finanzplanung für eine ausländische (internationale) Gesellschaft macht.

Alle anderen betrieblichen Steuern (also z.B. Kfz-Steuer für Firmenfahrzeuge, Versicherungssteuern etc.) gelten als betriebliche Aufwendungen und sollten dementsprechend auf dem Blatt Kosten z.B. in einer noch freien Zeile (N.N.) oder pauschal als Teil anderer Aufwandspositionen geplant werden. Sie werden dann automatisch in den Liquiditätsplan sowie die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen.

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