Im Rahmen einer Finanzplanung dürfen steuerliche Auswirkungen nicht vernachlässigt werden. Von zentraler Bedeutung sind dabei 1. Steuern vom Einkommen und Ertrag (für Deutschland also Körperschaftsteuer (KSt) bzw. Einkommensteuer (ESt) sowie die Gewerbesteuer (GewSt)) und 2. die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (USt bzw. MwSt).
Alle anderen betrieblichen Steuern (also z.B. Kfz-Steuer für Firmenfahrzeuge, Versicherungssteuern etc.) gelten als Betriebsausgaben und sollten dementsprechend auf dem Blatt "Ausgaben" z.B. in einer noch freien Zeile (N.N.) oder pauschal als Teil anderer Ausgabenpositionen geplant werden. Sie werden dann automatisch in den Liquiditätsplan sowie in die Rentabilitätsübersicht übernommen.
Allgemeiner Überblick➢Gewerbesteuer (GewSt) ➢Einkommensteuer (ESt) ➢Umsatzsteuer (USt) |